Grundbucheinträge bei Grundstücksübertragung an städtische Gesellschaften

Aktualisiert am 26.11.2015

Die SPD-Fraktion will Grunstücksübertragungen vereinfachen

Antrag
Das Kommunalreferat wird gebeten zu prüfen, auf welche Eintragungen von Belastungen im Grundbuch bei Grundstücksübertragungen von der Landeshauptstadt München auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG verzichtet werden kann.

Begründung:
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG sollen in den nächsten Jahren jährlich mindestens 1.250 Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau errichten. Dafür werden ihnen städtische Grundstücke übertragen.

Nach bisheriger Praxis werden in das zugehörige Grundbuch jeweils umfangreiche dingliche Sicherungen eingetragen. Derartige Belastungen führen jedoch dazu, dass Banken in den Verhandlungen über die jeweilige Baufinanzierung erhöhte Zinssätze verlangen. Somit verteuern diese Eintragungen das Bauen.

Gerade bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften kann auf die Eintragung dinglicher Sicherungen verzichtet werden, denn die städtischen Gesellschaften werden vom Stadtrat der Landeshauptstadt München gesteuert und unterliegen somit nicht der alleinigen Entscheidung der Geschäftsführung, sondern einer politischen Kontrolle.

gez.
Alexander Reissl
Christian Amlong
Christian Müller
Heide Rieke
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder