Grundsicherung im Alter: deutlich erhöhten Münchner Regelsatz ermöglichen!

Aktualisiert am 24.01.2019

Antrag

Das Sozialreferat soll dem Stadtrat darlegen, wie es unter den gegebenen Rahmenbedingungen rechtlich möglich ist, den auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Münchnerinnen und Münchnern einen um 100 Euro über der Bundesleistung liegenden Regelsatz in Höhe von 524 Euro im Monat zu zahlen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen einer so weitreichenden kommunalen Regelung zu erörtern.
Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus gebeten, sich beim Bund für eine Reform der Grundsicherung im Alter einzusetzen, die neben einer bundesweiten Neuermittlung der Bedarfe älterer Menschen auch eine echte Öffnungsklausel für die Kommunen ermöglicht, die ihren Bürgerinnen und Bürger aufgrund regionaler Gegebenheiten mehr zahlen möchten.

Begründung

Ca. 15.000 Menschen über 65 Jahren beziehen in München Grundsicherung im Alter, weil ihre Renten und Ersparnisse nicht zum Leben genügen. Sie erhalten derzeit einen gegenüber der bundesweit geltenden Regelung um 21 Euro erhöhten Regelsatz in Höhe von 445 Euro (für einen Einpersonenhaushalt).
Grundsätzlich ist es der Kommune nicht gestattet, die Regelleistung des Bundes aufzustocken. Nur über ein Rechtsgutachten, das erhöhte Lebenshaltungskosten in München attestierte, und eine örtliche Regelsatzverordnung konnte die derzeitige Regelung zum 01.05.2008 geschaffen werden.
Mit dem Landespflegegeld und dem bayerischen Familiengeld wurden durch den Freistaat erstmals zweckbestimmte Leistungen in relevanter Höhe eingeführt, die zumindest im Hoheitsbereich des Freistaats auch für Sozialleistungsberechtigte anrechnungsfrei bleiben und damit zusätzlich zur Verfügung stehen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsicherung im Alter (SGB XII, Kapitel 4) in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt.
Über den aktuellen Aufstockungsbetrag hinausgehende Zahlungen wurden bisher als unmöglich eingeschätzt, da die Gefahr bestehe, dass der Bund die freiwillige kommunale Leistung anrechnet und bei der von ihm ausgezahlten Leistung abzieht. Das Sozialreferat soll 10 Jahre nach Ersteinführung der Leistung erneut alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, auch der Kommune eine relevante freiwillige Aufstockung der Grundsicherung zu ermöglichen.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Verena Dietl

Stadtratsmitglieder