Haushaltsbeschluss ernst nehmen!

Aktualisiert am 23.10.2014

Unterjährige Haushaltsausweitungen sollen nur noch im Falle unvorhergesehener Ereignisse zulässig sein.

Antrag
Die Stadtverwaltung stellt zukünftig sicher, dass die einzelnen Referate innerhalb eines Haushaltsjahres ihre Aufgaben auf das im Haushalt beschlossene Referatsbudget beschränken.
Unterjährige Haushaltsausweitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Maßgabe gilt ab dem Haushaltsjahr 2016. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn nachweisbar unvorhergesehene Ereignisse und Entwicklungen ein sofortiges haushaltsrelevantes Handeln notwendig machen.
Für das Haushaltsjahr 2015 soll im Rahmen einer Übergangslösung, ausgehend von der derzeitigen Praxis, hin zum erklärten Ziel dieses Antrags, die Möglichkeit eines einmaligen Nachsteuerns im Rahmen des Nachtragshaushalts nicht ausgeschlossen werden.

Begründung:
Grundsätzlich stellt ein Haushaltsplan den verbindlichen Rahmen für die Mittelverwendung der Referate. Unterjährige, kontinuierlich immer wiederkehrende Haushaltsausweitungen sind nicht sinnvoll, da damit ein an Zielen orientiertes, nachhaltiges Handeln im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nicht gewährleistet ist. Da gerade in den nächsten Jahren große Herausforderungen, vor allem im investiven Bereich, gemeistert werden müssen, muss der Grundsatz, dass unterjährige Haushaltsausweitungen grundsätzlich nicht zulässig sind, wieder Grundlage des städtischen Handelns werden.

gez.

Alexander Reissl
Hans Dieter Kaplan
Horst Lischka
Beatrix Zurek
Klaus Peter Rupp

Stadtratsmitglieder der SPD-Fraktion

gez.

Michael Kuffer
Priv.-Doz. Dr. med. Hans Theiss
Johann Sauerer
Dr. Alexander Dietrich
Max Straßer

Stadtratsmitglieder der CSU-Fraktion