Hauswirtschaftliche Unterstützung insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen verbessern

Aktualisiert am 08.02.2018

Hauswirtschaftliche Unterstützung insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen verbessern

Antrag

Das Sozialreferat legt – über die bisher bestehenden Unterstützungsleistungen hinaus – eine Konzeption vor, wie münchenweit insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Transferleistungen haben, hauswirtschaftliche Dienstleistungen zur Sicherheit ihrer Selbstständigkeit erhalten können.

Dabei sollen auch die schon bestehenden Angebote und Leistungen für Grundsicherungsberechtigte und Pflegebedürftige aufgezeigt werden.

Insbesondere ist auch auf die Situation zu Hause lebender Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad 1 einzugehen, die aktuell zwar über ein Leistungsbudget der Pflegeversicherung verfügen, dies aber häufig aufgrund fehlender Angebote nicht wahrnehmen können.

Begründung:

Zunehmend können sich Menschen mit geringem Einkommen, die auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Einkaufen, Putzen) angewiesen sind, diese nicht mehr leisten. Das führt dazu, dass sie sich entweder schneller in entsprechende stationäre Einrichtungen begeben müssen, oder in ihrer Wohnung – so nicht Verwandte oder Nachbarn helfen können – von Verwahrlosung bedroht sind.

Eine bessere hauswirtschaftliche Versorgung trägt dazu bei, Selbständigkeit und Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren in München noch länger und besser zu ermöglichen.
Der Antrag erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Ausführungsbestimmungen des Freistaats Bayern zum SGB XI derzeit verhindern, dass Menschen mit Pflegegrad 1 ihr Budget aus der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro im Monat für hauswirtschaftliche Hilfen auch tatsächlich verwenden können. Da ausschließlich ambulante Pflegedienste und eine kleine Gruppe sozialer Träger für die hauswirtschaftliche Versorgung zugelassen sind, diese Leistungen aber, so lange keine echte Pflegebedürftigkeit vorliegt (und damit ein höherer Versorgungsumfang entsteht als nur die hauswirtschaftliche Hilfe), häufig nicht kostendeckend erbringen können und deshalb auch nicht oder nur zu sehr hohen Preisen anbieten, besteht ein erhebliches Versorgungsdefizit. Im Rahmen der Antragsbearbeitung soll deshalb auch aufgezeigt werden, welche Regelungen geändert werden müssen, damit die Betroffenen die ihnen zustehenden Leistungsansprüche auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.

gez.
Christian Müller
Anne Hübner
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl

SPD-Stadtratsfraktion