Informationstafeln an stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen installieren

Aktualisiert am 11.06.2026

ANTRAG

Die Stadtverwaltung wird gebeten, das Mobilitätsreferat gemeinsam mit dem Baureferat zu beauftragen, möglichst kurzfristig an stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum ergänzende Informationstafeln anzubringen.

Diese Informationstafeln sollen für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr verständlich erklären,
1. dass die jeweiligen Stellplätze ausschließlich für die entsprechend gekennzeichneten stationsbasierten Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen sind,

2. welche Bedeutung die neue Beschilderung hat,

3. welche Folgen ein unberechtigtes Parken auf diesen Flächen haben kann, insbesondere Verwarn- bzw. Bußgelder sowie ggf. Abschleppmaßnahmen,

4. warum die Stadt München stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raum ausweist und welchen Beitrag dies zu einer effizienteren Nutzung des knappen öffentlichen Straßenraums leisten soll.

Die Informationstafeln sollen dabei ausdrücklich nicht als Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen gestaltet sein, sondern sich in Format, Farbe, Gestaltung und Platzierung klar von amtlichen Verkehrszeichen nach StVO unterscheiden. Sie sollen als reine Bürgerinformation erkennbar sein und deutlich machen, dass die rechtsverbindliche Regelung ausschließlich durch die amtliche Beschilderung erfolgt.

Die Verwaltung wird gebeten, hierfür kurzfristig einen einheitlichen Gestaltungs-vorschlag zu entwickeln und diesen zunächst an besonders konfliktträchtigen oder neu eingerichteten Standorten umzusetzen und dann weiter auszurollen.

 

BEGRÜNDUNG

Stationsbasiertes Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige, flächeneffiziente und sozial gerechte Mobilität in München. Ein Carsharing-Fahrzeug kann mehrere private Fahrzeuge ersetzen und trägt damit dazu bei, den Parkdruck im öffentlichen Raum zu verringern. Damit dieses Angebot zuverlässig funktioniert, müssen die dafür vorgesehenen Stellplätze jedoch tatsächlich für die jeweiligen Carsharing-Fahrzeuge verfügbar bleiben.

In der Praxis zeigt sich, dass neue Beschilderungen im öffentlichen Raum nicht immer sofort verstanden werden. Gerade bei stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen kann es zu Missverständnissen kommen, wenn Anwohnerinnen und Anwohner oder Besucherinnen und Besucher die Regelung nicht kennen oder die rechtlichen Folgen eines unberechtigten Parkens unterschätzen.

Eine zeitlich befristete, klar erkennbare Informationstafel kann hier Aufklärung leisten, ohne die verkehrsrechtliche Beschilderung zu verändern oder zu überfrachten. Sie schafft Transparenz, reduziert Konflikte und hilft, unnötige Bußgelder und Abschleppvorgänge zu vermeiden. Gleichzeitig stärkt sie die Akzeptanz für stationsbasiertes Carsharing und macht nachvollziehbar, warum die Stadt öffentliche Flächen für diese Mobilitätsform bereitstellt.

Wichtig ist dabei, dass die Informationstafel gerade nicht wie ein amtliches Verkehrszeichen wirkt. Sie soll keine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung darstellen, sondern ausschließlich erläutern, was bereits durch die amtliche Beschilderung geregelt ist. Dadurch kann die Stadt verständlich kommunizieren, ohne die Klarheit und Eindeutigkeit der StVO-Beschilderung zu beeinträchtigen.

 

SPD-Fraktion
Lars Mentrup
Felix Lang
Anne Hübner
Paula Gundi
Roland Hefter
Arda Celik
Mitglieder des Stadtrates