Inklusion an Münchner Schulen weiter umsetzen I Inklusive und individuelle Ausstattung an den Schulen

Aktualisiert am 09.05.2019

Antrag

Inklusive Bedarfe werden an den Münchner Schulen im Einzelfall besser berücksichtigt:

Die Stadt als Sachaufwandsträgerin ermöglicht zum Beispiel bei der Schulausstattung, bei Unterstützungen im Unterricht oder ähnlichem auch kurzfristig Verbesserungen. Hierzu werden die Betroffenen verstärkt einbezogen, damit ihre Bedarfe erkannt werden.

Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie eine solche Flexibilisierung möglich ist.

Begründung

Viele betroffene Familien berichten, dass es zu wenig Ressourcen und Strukturen für eine individuelle Förderung gibt. Oftmals fehlt es auch nur an Kleinigkeiten, die einen Schulbesuch erschweren.
Jede einzelne Förderung muss neu beantragt werden, zum Beispiel bei der Ausstattung.

Inklusion in der jetzigen Form orientiert sich stark an bestehenden Standards. Für Einzelfälle und besondere Bedarfe gibt es aber zu wenig Flexibilität. Ein Beispiel: Wenn ein/e Schüler/in eine Höranlage benötigt, soll diese nicht nur kurzfristig zur Verfügung gestellt, sondern bei einem Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule auch wieder aus- und neu eingebaut werden.

Die Familien fühlen sich bei individuellen Förderbedarfen oftmals als „Bittsteller“, die das System überfordern. Ihnen sollte aber eine optimale individuelle Förderung angeboten werden. Es kann den Familien nicht zugemutet werden, durch alle Instanzen ihre Bedarfe zu erkämpfen.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Haimo Liebich
Christian Müller
Verena Dietl
Kathrin Abele
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder