Inklusion und Förderung in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger in der LH München
Aktualisiert am 19.05.2016
Die SPD-Fraktion will es für freie Träger erleichtern Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in ihre Kindertageseinrichtungen aufznehmen
Antrag:
Das Sozialreferat wird beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den Kindertageseinrichtungen der freien Träger in der LH München neu zu regeln. Die vorhandenen Instrumente und Bearbeitungskategorien (Kontingent-A-Kinder, Hilfeplan, etc.) sind dabei zu überarbeiten und mit den freien Trägern neu abzustimmen.
Dabei sollen insbesondere Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf besser in den Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung gefördert werden. Die vorhandenen sowie die ggfs. neu notwendigen Förderinstrumente sind in Absprache mit dem RBS dem Stadtrat gesammelt entsprechend vorzulegen.
Darüber hinaus sollen den freien Trägern – entsprechend der Handhabung beim städtischen Träger und ggfs. analog der Regelungen der Sprachförderung – Integrationsfachkräfte entweder direkt beim einzelnen Träger oder in Trägerverbünden zur Verfügung gestellt werden, um so Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen besser unterstützen zu können.
Zudem wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, in Absprache mit dem Sozialreferat sowie dem RGU zum einen weit mehr Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen bzw. freie Träger dazu anzuregen diese einzurichten und zudem die Zugänge für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf die Zugänge zu erleichtern.
Begründung:
Grundsätzlich ist es derzeit so geregelt, dass Kinder mit einem erhöhten Förder- bzw. Betreuungsbedarf nach bestimmten Förderkategorien in Kindertageseinrichtungen betreut werden können.
Die vorhandenen Instrumente werden jedoch – zum einen aufgrund der hohen formalen Hürden, zum anderen aufgrund der damit verbunden inhaltlichen Anforderungen – den Anforderungen der Praxis nur teilweise gerecht. Die Folge ist, dass zumeist bei einem andauernden erhöhten Förderbedarf die betroffenen Kinder nur in Spezialeinrichtungen betreut werden können. Dies ist sicherlich in vielen Fällen gerechtfertigt, oft ist es aber auch so, dass mit einer relativ geringen Zuschaltung personeller Ressourcen den Kindern in einer Regeleinrichtung die notwendigen Hilfen zur Verfügung gestellt werden können.
Zudem ist die personelle Situation insbesondere in Kindergärten, Horten und Tagesheimen so, dass angesichts der durch das BayKiBiG vorgegebenen Zahl von 25 Kindern pro Gruppe einzelnen Bedürfnissen von Kindern derzeit nicht entsprechend Rechnung getragen werden kann.
Ein erster Ansatz für dieses Vorgehen ist der erhöhte Förderbetrag für sog. Kontingentkinder“ in der „Münchner Förderformel“. Dieses Instrument soll ausgebaut und für verschiedene Fälle erhöhter Förderbedarfe verfeinert werden.
Dies dient zum einen den Familien, deren Kinder nicht noch einmal ihre gewohnten Bezüge durch den Wechsel in eine andere Betreuungseinrichtung verlieren, zum anderen wird damit dem Ziel der Inklusion noch weiter Rechnung getragen.
gez.
Christian Müller
Birgit Volk
Stadtratsmitglieder