Innovative Straßengestaltung durch mehr „Verkehrsberuhigte Bereiche“ laut StVO in Bestands- und in Neubaugebieten

Aktualisiert am 19.02.2021

Antrag

Das Mobilitätsreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden beauftragt, mehr verkehrsberuhigte Bereiche laut StVO für München zu ermöglichen. Dies erfolgt in Neubaugebieten bevorzugt im Rahmen der Bebauungsplanung durch satzungsgemäße Festsetzung.
In Bestandsgebieten werden geeignete Straßen identifiziert und – ggf. mit geringen baulichen Anpassungen – umgesetzt.

Begründung:

Von der Münchner Bürgerschaft insbesondere von Seiten der Genossenschaften wird
zunehmend der Wunsch geäußert, für Neubaugebiete eine lebendigere und
abwechslungsreichere Straßenraumgestaltung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen von
verkehrsberuhigten Bereichen. Die Nachbargemeinden Münchens nutzen dieses
verkehrsrechtliche Instrument bereits in großem Maße. Auch die LH München sollte
zukünftig öfter davon Gebrauch machen.
In den durch das Schild Verkehrsberuhigter Bereich beschilderten Straßen, umgangssprachlich häufig als Spielstraße bezeichnet, dürfen Zufußgehende die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Parken ist nur in speziellgekennzeichneten Flächen möglich. Damit ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • Verkehrsrechtliche Regelungen im Sinne von „Shared Spaces“ machen den öffentlichen Straßenraum attraktiver, da der gesamte Straßenraum auch von Fußgänger*innen und ggf. zum Spielen genutzt werden kann.
  • Es kann versiegelte Fläche zugunsten der aus Klimaschutzgründen notwendigen Begrünung eingespart werden.
  • Im Vergleich zu konventionellen Straßen erhöhen sich die Freiräume für die
    Gestaltung, sodass diese Straßen ihrer Funktion als multifunktionaler Freiraum
    besser gerecht werden. Verkehrsberuhigte Bereiche können gemäß dem
    ortsspezifischen Bedarf gestaltet werden und damit mehr Identität stiften.

Das Münchner KVR betrachtete bisher 150 Kfz/Stunde in der Spitzenstunde als Obergrenze für Verkehrsberuhigte Bereiche. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der eigenen Unfallforschung der Versicherer, sieht dagegen Vorteile für die Verkehrssicherheit noch bei Verkehrsmengen bis zu 4.000 Kfz am Tag, was ca. 400 Kfz/Stunde in den Spitzenstunden entspricht. Die Unfallforschung der Versicherer ist der Auffassung, dass verkehrsberuhigte Bereiche bei entsprechender Gestaltung ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität sind *.
Zudem können durch den – vom Stadtrat beschlossenen – Bau von Quartiersgaragen die Verkehrsmengen im Kfz-Verkehr reduziert werden, sodass sich auch damit neue Gestaltungsspielräume eröffnen.

Initiative:
Andreas Schuster
Nikolaus Gradl
Christian Müller
Kathrin Abele
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz

SPD/Volt – Fraktion

Christian Smolka
Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Sibylle Stöhr
David Süß

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

*https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/verkehrsberuhigte-bereiche-haben-sich-bewaehrt-19346