Interimslösung für die Großmarkthalle
Aktualisiert am 19.05.2022
Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Großmarktbetrieb bis zur Fertigstellung der neuen Halle interimsweise in Behelfsbauten auf dem Großmarktareal untergebracht werden kann. Der Stadtrat ist mit dem Ergebnis der Prüfung zu befassen.
Begründung
Der Großmarkt gehört zu den größten kommunalen Märkten Europas, ist ein internationaler Treffpunkt der Obst- und Gemüsebranche und ist ein Wahrzeichen Münchens. Nach aktuellen Planungen soll der in Planung befindliche Neubau der Großmarkthalle bis 2030 fertig gestellt werden.
Bis zum Umzug in die neuen Hallen muss die Aufrechterhaltung des Marktbetriebs, an dem mehr als 200 Händlerinnen und Händler beteiligt sind, unbedingt sichergestellt werden. Dafür investierte die Stadt in den vergangenen Jahren viel Geld, um den Markbetrieb trotz der schlechten Bausubstanz der bestehenden Hallen aufrechtzuerhalten. Die Kosten für den Erhalt werden allein bis 2024 rund 30 Millionen Euro betragen. Aufgrund der Baufälligkeit können jederzeit unvorhergesehene weitere Dringlichkeitsmaßnahmen notwendig werden, weshalb bis 2030 Erhaltungskosten im hohen zweistelligen Millionenbereich drohen könnten.
Die Stadtverwaltung soll deshalb prüfen, ob der interimsweise Umzug in Behelfsbauten umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoller ist als die kostentechnisch unkalkulierbare Aufrechterhaltung des Betriebs in den bestehenden Hallen.
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Simone Burger
Lars Mentrup
Christian Vorländer
SPD/Volt-Fraktion
Anna Hanusch
Gudrun Lux
Angelika Pilz-Strasser
Bernd Schreyer
Christian Smolka
Sybille Stöhr
Anja Berger
Paul Bickelbacher
Fraktion Die Grünen-Rosa Liste
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