Kein Verfall von genehmigtem Überstundenabbau für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall

Aktualisiert am 14.09.2015

Gleittage dienen neben dem Überstundenabbau auch der Erholung der Beschäftigten von geleisteten Überstunden. Die Regularien bei Erkrankungen an solchen Tagen sollen deshalb mitarbeiterfreundlicher gestaltet werden.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die städtischen Regularien bei Krankheit von Beschäftigten an einem Gleittag (= Überstundenabbau) zu überprüfen und damit mitarbeiterfreundlicher zu gestalten. Dabei sind die Personalvertretungen frühzeitig einzubinden. Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte sollen gleich behandelt werden.

Begründung:

Erkranken Beschäftigte der Landeshauptstadt an einem Tag, an welchem sie die Genehmigung zum Abbau von Überstunden erhalten haben, so sehen es die städtischen Regeln derzeit nicht vor, die somit “unverbrauchten Überstunden” dem Überstundenguthaben der erkrankten Mitarbeiterin/des erkrankten Mitarbeiters wieder gutzuschreiben.
Diese bislang juristisch korrekte Vorschrift stößt innerhalb der Belegschaft immer wieder auf Unverständnis – zumal im Falle einer (ärztlich bestätigten) Erkrankung an einem Urlaubstag eine andere Regel besagt, dass dieser Tag nicht als Urlaub angerechnet werden darf. Die Begründung in diesem Fall lautet, dass der Erholungszweck sonst gefährdet wäre. Aber auch Gleitzeittage sollten eigentlich der Erholung von geleisteten Überstunden dienen.

Durch eine Neuerung in den Verwaltungsvorschriften zum bayerischen Beamtenrecht ist es künftig möglich, dass Beamtinnen und Beamten des Freistaates im Falle einer Erkrankung an einem Gleittag die für diesen Gleittag verwendeten Überstunden wieder gutgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Eine vergleichbare Regelung lässt, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der für Angestellte gültige Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu.

Von dieser Möglichkeit soll nun auch die Landeshauptstadt als attraktive Arbeitgeberin Gebrauch machen und Schritte in die Wege leiten, sodass genehmigte Überstunden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankheitsfall nicht mehr verfallen.

gez.
Bettina Messinger
Simone Burger
Hans Dieter Kaplan
Stadtratsmitglieder