Keinen Nutzen aus rechtswidrigem Abriss ziehen!

Aktualisiert am 07.09.2017

Keinen Nutzen aus rechtswidrigem Abriss ziehen!

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine exakte Wiederherstellung des Gebäudes Obere Grasstraße 1 als Wiedergutmachung des Schadens, der dem Historischen Ensemble Feldmüllersiedlung zugefügt wurde, gefordert werden kann.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob der wirtschaftliche Nutzen, der aus einer zukünftigen Neubebauung des Grundstücks Obere Grasstraße 1 resultieren könnte, eingezogen werden kann. Ggf. soll so verfahren werden.

Begründung:

Der empörende Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes mittels eines Baggers, der für die genehmigten Sanierungsarbeiten nicht erforderlich gewesen wäre, legt die Vermutung nahe, dass hier in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wurde. Deshalb ist es erforderlich, einen solchen wirtschaftlichen Nutzen von vornherein zu unterbinden, um deutlich zu machen, dass die Landeshauptstadt München derartigem Vandalismus entschieden entgegentritt. Vorrangig sollte geprüft werden, ob die Wunde im Stadtbild und im geschützten Ensemble der Feldmüllersiedlung dadurch geheilt werden kann, dass – wie auch vom Generalkonservator des Landesamtes für Denkmalschutz gefordert, sich eine Neubebauung an der Dimension des mutwillig zerstörten Hauses bemisst.

gez.
Heide Rieke
Alexander Reissl

Stadtratsmitglieder