Kinderbetreuung in München weiter stärken I – Keine Rückgruppierung von Einrichtungsleitungen in Kindertageseinrichtungen

Aktualisiert am 21.11.2019

Antrag

Die Landeshauptstadt München setzt sich dafür ein, dass Einrichtungsleitungen in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich gemäß der Betriebserlaubnis einer Einrichtung eingruppiert werden und dies auch bleiben.

Begründung

Gemäß der aktuellen Tarifverträge ist es so, dass Einrichtungsleitungen in Kindertageseinrichtungen nach der Kinderzahl eingruppiert werden. Wenn nicht alle Betreuungsplätze besetzt werden können, weil beispielsweise nicht ausreichend Betreuungspersonal vorhanden ist – was derzeit aufgrund der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt nahezu immer der Fall ist – müssen die Gehaltsstufen der Leitungskräfte nach komplizierten Regularien heruntergruppiert werden oder die Person muss in einer anderen Einrichtung eingesetzt werden. Letztlich können die Probleme des Arbeitsmarktes aber nicht auf dem Rücken von Beschäftigten ausgetragen werden. Hinzu kommt, dass angesichts der derzeitigen Bezahlung, Einrichtungsleitungen ohnehin schwierig zu finden sind, obgleich sie für Kinder, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen die wichtigsten Ansprechpersonen sind. Städtische Einrichtungen sowie solche von freien Trägern sind hier gleich zu behandeln.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Cumali Naz
Anne Hübner
Marian Offman

Stadtratsmitglieder