Kommunales Wohnraumförderungsprogramm
Aktualisiert am 27.03.2018
Die Stadt München setzt sich beim Freistaat Bayern dafür ein, dass die Mittel des Kommunalen Wohnraumförderungsprogrammes (KommWWF) im Wohnungspakt Bayern auch an kommunale Wohnungsgesellschaften ausgereicht werden.
Antrag
Die Stadt München setzt sich beim Freistaat Bayern dafür ein, dass die Mittel des Kommunalen Wohnraumförderungsprogrammes (KommWWF) im Wohnungspakt Bayern auch an kommunale Wohnungsgesellschaften ausgereicht werden.
Begründung
Im Wohnungspakt Bayern gewährt der Freistaat Bayern mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen an Gemeinden. Viele bayerische Kommunen haben ihre wohnungswirtschaftlichen und Wohnungsbauaktivitäten an Tochterunternehmen delegiert. In privater Rechtsform oder in der Form von Kommunalunternehmen bauen diese in den jeweiligen Gebietskörperschaften und verwalten die Wohnungsbestände. Das KommWWF sieht als Förderempfänger aber nur die Gemeinde, nicht deren Wohnungsunternehmen vor. Das wird den Realitäten in vielen bayerischen Kommunen aber nicht gerecht. Um Fehlförderung bei Privatisierung zu vermeiden, kann ja die Rückzahlung der Förderung im Falle einer materiellen Privatisierung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft vereinbart werden.
gez.
Alexander Reissl
Stadtratsmitglied