Kriterien und deren Umsetzung: Bio-Qualität auf der Wiesn

Aktualisiert am 02.12.2020

Anfrage

Die Anfrage bezieht sich auf die folgenden Stadtratsbeschlüsse:

Anpassung der Bewertungssysteme beim Kriterium Ökologie für das Oktoberfest, die Auer Dulten, das Stadtgründungsfest und den Christkindlmarkt vom 19.09.2017 (SB) mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06814
Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 8: Klima- und Artenschutz durch Förderung der ökologischen Landwirtschaft vom 22.07.2020 mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00214

Entsprechend dem oben genannten Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 gilt seit 2018 ein differen- ziertes und abgestuftes Bewertungssystem für die Vergabe von Öko-Punkten bei der Bewerbung eines Wiesn-Beschickers entsprechend des Einsatzes von Bio- und regionalen Produkten.

Die Kriterien sind:

Hauptsortiment 100 % Siegel „Bio-Bayern“ = 4 Punkte,
Hauptsortiment 100 % zertifizierte Bio-Produkte und kurze Transportwege = 3 Punkte
Hauptsortiment 100 % Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ = 2 Punkte

Gemäß den Angaben des Referats für Arbeit und Wirtschaft (RAW) im Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 hatten zum Oktoberfest 2019 bereits 126 von 146 zugelassenen gastronomischen Betrieben ganz oder teilweise Bio-Waren in ihrem Oktoberfestsortiment.

Im Wiesn-Bericht 2018 erfolgte jedoch keine Aufteilung nach den per Stadtratsbeschluss fest- gelegten Qualitätskriterien. Für 2019 wurde der Bericht aufgrund von Corona zurück gesellt. Es ist davon auszugehen, dass die Daten bereits erhoben wurden. Mehr Informationen über die Anwendung der einzelnen Qualitätsstufen und deren Angebot auf der Wiesn, hilft bei der Analyse und Bewertung der Vorgaben.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird daher gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1.a) Wie viele gastronomische Wiesn-Beschickende erfüllten auf der Wiesn 2018 sowie 2019 welches der oben genannten Bewertungskriterien und erhielten entsprechende Punkte dafür?

b) Welches Hauptsortiment hatten die Beschickenden jeweils angegeben bzw. wurde vom RAW als solches festgelegt?

c) Werden vom RAW die Umsatzzahlen erfasst, um den Bio-Anteil am Gesamt-Warenwert zu ermitteln?

2.a) Wie viele gastronomische Wiesn-Beschickende erfüllen keines der oben genannten Bewertungskriterien für ihr Hauptsortiment und boten trotzdem Bio-Produkte an?

b) Welches Hauptsortiment hatten diese Wiesn-Beschickenden jeweils und welche Bio-Produkte boten sie an?

3.Wie hoch ist jeweils der Anteil an Bio-Produkten (Siegel „Bio-Bayern“ und Bio aus der Region) sowie an Produkten mit Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ bei den gastronomischen Beschickenden der Wiesn – gemessen am Warenwert in Prozent vom Gesamtangebot des jeweiligen Beschickers?

4.Sind alle Beschickenden mit Bio-Sortiment bio-zertifiziert? Falls nein, welche Ausnahmen gibt es und warum? Wie wird die Kontrolle der Einhaltung der Bewertungskriterien – auch für das bayerische Biosiegel und das Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ – gewährleistet.

5.Wie hoch war der Bio-Anteil in Prozent des Umsatzes aller verkauften Speisen im Jahr vor dem Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017, und wie hat er sich in den Jahren danach entwickelt? Wir bitten um eine Darstellung der Entwicklung nach Zeltgröße (kleine,mittlere, große Zelte).

Im Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 wird erläutert, dass bei der Bewertung der Vollständigkeit berücksichtigt wird, inwieweit die Waren des Hauptsortiments am Markt in der entsprechenden Qualität verfügbar sind. Gleichzeitig wurde eine klare Signalwirkung sowohl für die landwirtschaftlichen als auch für die verarbeitenden Betriebe vorhergesagt und Bezug genommen auf mehrere konkrete Anfragen von Lieferanten und Verarbeitern, die ihre Geschäftspolitik entsprechend ändern wollten.

6.Inwiefern hat sich das – wie im Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 erwähnte – Angebot von Seiten der Lieferanten und Verarbeiter seither angepasst und wie hat sich dadurch das Angebot im Rahmen der einzelnen Bewertungskriterien 100 % Siegel „Bio-Bayern“, 100 % zertifizierte Bio-Produkte und kurze Transportwege oder 100 % Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ verändert und entwickelt?

Laut Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 soll der Verwaltung aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ein hoher Ermessensspielraum bei der Bewertung des Sortiments des Beschickers daraufhin gewährt werden, welche Warengruppe als Hauptsortiment überwiegt.

7.Nach welchem Schema legt die Verwaltung das Hauptsortiment fest? Wie wird sichergestellt, dass die Einordnung in das abgestufte Bewertungssystem korrekt erfolgte?

8.Wir bitten die Fragen 1-8 auch für die großen Wiesn-Zelte zu beantworten.

Im Stadtratsbeschluss „Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 8: Klima- und Artenschutz durch Förderung der ökologischen Landwirtschaft vom 22.07.2020“ führt das RAW aus, dass es aktiv bei den für das Oktoberfest zugelassenen Lebensmittelbetrieben für Aufnahme ökologischer, regionale und Fair-Trade-Produkte in ihr Angebot geworben und Informationen über Bezugsquellen weiter gegeben und die Unternehmen beraten hat.

9.Wie sah diese Informations- und Beratungsarbeit konkret aus und in welchem Umfang wurde diese durchgeführt?

gez.

Dr. Julia Schmitt-Thiel
Simone Burger
Anne Hübner
Klaus Peter Rupp
Christian Vorländer
Barbara Likus
Felix Sproll
Andreas Schuster

SPD/Volt-Fraktion

Dominik Krause
Clara Nitsche
Julia Post
Anja Berger
Beppo Brem
Sebastian Weisenburger
Mona Fuchs

Fraktion Die Grünen – Rosa liste