Lasten der Corona-Pandemie nicht auf dem Rücken der Münchner*innen abladen – Hilfspaket für Kommunen auch für 2021 und 2022

Aktualisiert am 01.10.2020

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei Bund und den Freistaat dafür einzusetzen, dass die Kommunen auch in den Jahren 2021 und 2022 bei Gewerbesteuer- und Einkommenssteuerausfällen finanziell unterstützt werden.

Begründung

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind, wie durch den Arbeitskreis Steuerschätzung im September 2020 erneut aufgezeigt, gerade für die Kommunen erschreckend. Es ist für die Jahre 2021 und 2022 erneut mit weniger Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer zu rechnen. Das ist jedoch kein alleiniges Münchner Problem: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben bereits gemeinsam Stellung bezogen und deutlich gemacht, dass alle Kommunen auch in den kommenden Jahren mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen, weshalb auch in den kommenden Jahren weitere Hilfen des Bundes und der Länder notwendig werden.

Die Lasten der Pandemie dürfen nicht in einem Ausmaß zu Lasten des kommunalen Haushalts und damit der Einwohner*innen Münchens gehen, in dem die Bewältigung der Krisenfolgen, aber auch die notwendigen Investitionen für Münchens Zukunft in Gefahr geraten. Die pandemiebedingte konjunkturelle Entwicklung wird mit ihren Folgen nur überwunden, wenn lokal in eine bessere Zukunft investiert werden kann – in die Aufrechterhaltung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur, in mehr Wohnungsbau, in die Verkehrswende, in besseren Klimaschutz.

Um jedoch gestalten zu können, benötigt der Stadtrat finanzielle Spielräume. Die Corona-Pandemie darf nicht zum Ende kommunalpolitischen Gestaltungsspielraumes werden. Vielmehr benötigt es z.B. bundes- und landespolitische Sonderhaushalte, die Einführung einer Corona-Abgabe oder andere Steuerreformen, um die gesamtgesellschaftlichen Lasten zu verteilen.

gez.
Christian Köning
Anne Hübner
Barbara Likus
Lars Mentrup
Klaus Peter Rupp

Stadtratsmitglieder