Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche zu Hause ermöglichen!

Aktualisiert am 15.04.2021

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass in Bayern endlich die gesetzliche Grundlage für die Durchführung medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche (Einnahme des Prostaglandins im zweiten Schritt) zu Hause geschaffen wird. Aufgrund der allgemeinen schlechten Verfügbarkeit der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Bayern ist dies dringend erforderlich. Die Corona-Pandemie verschärft den Bedarf zusätzlich.

Begründung

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch umfasst drei Besuche in einer gynäkologischen Pra-xis. Nach dem ersten Untersuchungs- und Beratungstermin nimmt die Patientin beim zweiten Besuch Mifepriston ein und kann nach der Einnahme nach Hause gehen. Beim dritten Besuch 36-48 Stunden später wird schließlich ein Prostaglandin angewendet. Im Anschluss muss die Patientin drei Stunden in der Praxis verweilen. § 13 SchKG regelt: „(1) Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur in einer Ein-richtung vorgenommen werden, in der auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist.“ Die Verweildauer von drei Stunden ist hier nicht festgeschrieben, sondern entstammt der ursprünglichen europäischen Zulassung des Medikaments Mifepriston, welche auch die nachfolgende Gabe eines Prostaglandins umfasst. Dieser Hinweis ist seit 2008 jedoch nicht mehr in der europäischen Zulassung enthalten.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat bereits 2015 festgestellt: „Die in der alten Zulassung geforderte Empfehlung, dass die nachfolgende Prostaglandin-Einnahme in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis erfolgen soll und die Schwangere ca. 3 Stunden unter ärztlicher Beobachtung verbleiben müssen, ist nicht evidenzbasiert. Für Gemeprost gibt es derzeit keine Studien oder Empfehlungen über die Applikation zu Hause. In verschiedenen Ländern erfolgt die Einnahme des Prostaglandins Misoprostol bereits seit der Zulassung von Mifepriston (Mifegyne®) im Jahr 2000 zu Hause. In Schweden gibt es seit September 2004 die offizielle Empfehlung, Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen der Einnahme in einer medizinischen Eirichtung und zu Hause zu geben. Die Praxis zeigt, dass bei ausreichender Aufklärung und guter Erreichbarkeit der verantwortlichen Einrichtung die orale oder vaginale Applikation von Misoprostol (Cytotec®) zu Hause sicher ist und von den meisten Frauen bevorzugt wird. Schwere Komplikationen wie eine sehr starke Blutung treten sehr selten auf und wenn, dann praktisch immer nach Ablauf der drei Stunden, die die Frauen gemäß der alten Regelung unter Aufsicht verbleiben sollen.“ Darüber hinaus tritt der Abbruch bei jeder vier-ten Patientin erst nach 24 Stunden ein, sodass ohnehin nicht garantiert ist, dass der Abbruch während der drei Stunden in der Praxis stattfindet.

In vielen gynäkologischen Praxen führt es zu logistischen Schwierigkeiten, einen Ort zur Verfügung zu stellen, an dem die Patientin die nötigen drei Stunden verbringen kann oder sie muss im Wartezimmer sitzen. Für die Patientin bedeutet es zusätzlichen emotionalen Stress und auch organisatorischen Auf-wand. Da die drei Stunden Verweildauer auf keiner medizinischen Evidenz basieren, sollte diese Re-gelung abgeschafft und vom Freistaat eine neue Regelung geschaffen werden, nach der jede Frau die Wahl hat, ob die das zweite Medikament ebenfalls in der Praxis verabreicht bekommen möchte oder es lieber beim ersten Besuch mit nach Hause nimmt.
Insbesondere während der andauernden Corona-Pandemie wäre es im Sinne der Kontaktminderung besonders wichtig, diese Möglichkeit zu schaffen, wie Berlin es zum Beispiel bereits getan hat.

gez.
Lena Odell
Klaus Peter Rupp
Barbara Likus
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt

Dr. Hannah Gerstenkorn
Angelika Pilz-Strasser
Judith Greif
Anna Hanusch
Sofie Langmeier
Thomas Niederbühl
Anja Berger
Mona Fuchs
Clara Nitsche

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

1 Siehe: https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch/
2 Siehe: 218. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zum Vorgehen beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch vom 9.6.2015, abrufbar unter https://www.dggg.de/fileadmin/documents/stellungnahmen/aktuell/2015/218_Stellungnahme_zum_Vorgehen_beim_medikatmentoesen_Schwangerschaftsabbruch.pdf
3 loc. cit
4 Siehe: https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch/