Medizinalhanf Produktpalette der Stadtgüter München erweitern
Aktualisiert am 03.12.2018
Anfrage
Die medizinischen Wirkweisen von Cannabis sind bereits seit geraumer Zeit Gegenstand von Forschungen. Es gilt dabei als gesichert, dass Medizinalhanf bei zahlreichen Beschwerden Linderung verschafft. Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde durch den Bund die Möglichkeit, Cannabisarzneimittel zu verschreiben, ausgeweitet.
Die im Frühjahr 2017 geschaffene Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medinprodukte kontrolliert dabei Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung und Verpackung von Cannabis für medizinische Zwecke (umgangssprachlich Medizinalhanf). Ebenso wird die Abgabe des Endproduktes von Erzeugerunternehmen an Großhändler und Apotheker überwacht. Aufträge vergibt diese Agentur im Zuge eines Europaweiten Ausschreibungsverfahrens, bei dem arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
In diesem Zusammenhang wird die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen:
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Wäre der Anbau von Medizinalhanf auf den Stadtgütern München rechtlich beanstandungsfrei möglich?
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Würden Anbau und Vermarktung von Medizinalhanf eine zweckmäßige Ergänzung der bestehenden Produktpalette der Stadtgüter München darstellen?
gez.
Kathrin Abele
Simone Burger
Birgit Volk
Haimo Liebich
Alexander Reissl
Christian Vorländer
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Ulrike Boesser
Klaus Peter Rupp
Stadtratsmitglieder