Mehr Solar in München – Bebauungspläne nutzen

Aktualisiert am 10.03.2020

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob in städtebaulichen Verträgen bei neu beginnenden oder noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren – neben den gesetzlichen und städtebaulichen Vorschriften – zusätzlich im Rahmen des §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB folgende Vereinbarungen zur Minderung des C02-Ausstoßes aufgenommen werden können und diese grundsätzlich in allen Bebauungsplänen, wie eine Art „Öko-SoBoN“, eingefordert werden können:

  1. Bei geeigneten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen im Zuge des Neubaus zu installieren und danach in Betrieb zu nehmen.

  2. Bei geeigneten Dachflächen mit mehr als 100 qm Gesamtfläche, für die die „Gestaltungs- und Begrünungssatzung 924“ der Landeshauptstadt München gilt, sind neben bzw. oberhalb der Grünflächen Photovoltaikanlagen anzubringen.

  3. Fuür die Photovoltaikmodule ist möglichst die gesamte freie Dachfläche/Fassadenfläche zur Verfügung zu stellen, eine Begrenzung der Leistung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch ist nicht das Ziel.

  4. Sofern die Dachfläche für Photovoltaik vermietet werden soll, sind vom Bauträger bereits alle wesentlichen baulichen Vorbereitungen zu treffen, sodass eine Photovoltaikanlage ohne Mehraufwand nachgerüstet werden kann. Insbesondere müssen ausreichend Platz für die Elektronik in und um den Hausanschluss/Zählerkasten, Leerrohre bzw. Kabelkanäle vom Dach zum Hausanschluss und etwaige Befestigungselemente am Dach vorgesehen werden.

Begründung

Wenn München 2035 klimaneutral sein soll, müssen wir besonders im Neubau ansetzen. Mit rund 1.710 Sonnenscheinstunden im Jahr ist München eine der sonnenreichsten Städte der Bundesrepublik und bietet damit günstige Voraussetzungen für die Nutzung der Solarenergie. Deshalb wollen wir, dass im Neubau verpflichtend Photovoltaikanlagen errichtet werden, auf allen Dächern, auf denen dies sinnvoll ist.

Wir werden München nicht komplett mit erneuerbaren Energien aus München versorgen können, deshalb braucht es das Engagement der Stadtwerke auch außerhalb von München. Aber wir wollen die regionale Erzeugung deutlich ausbauen. Deshalb ist eine Beschränkung vieler Anlagen auf den Eigenverbrauch nicht sinnvoll und soll unterbleiben, um die regionale Erzeugung zu stärken. Die Stadtverwaltung soll hier Wege aufzeigen. Auch schließen sich Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen nicht aus, hier gibt es inzwischen viele gute Beispiele aus der Praxis.

Aus unserer Sicht bietet der §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB (städtebaulicher Vertrag) ein geeignetes Instrument um die Nutzung von Solarenergie verpflichtend im Neubau zu verankern:

§11 (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
4. entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung;

gez.
Simone Burger
Heide Rieke
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder