Mehrweggebot verpflichtend auch bei städtischen Tochtergesellschaften umsetzen

Aktualisiert am 18.02.2021

Antrag

Die städtischen Tochtergesellschaften werden dazu angehalten, in Zukunft bei Neuvermietungen das Einwegverbot entsprechend der städtischen Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung § 4, Absatz 8 (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/273.pdf) konsequent umzusetzen.

Begründung:

Deutschland ist Europameister im Müll produzieren: Mehr als 200 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr fallen hierzulande an. In München vermüllen bspw. jeden Tag 190.000 Kaffeebecher unsere Stadt (https://www.awm-muenchen.de/abfallvermeidung/abfallvermeidungskampagnen/pappbecher.html?text=0). Auch der öffentliche Raum ist davon betroffen, da die voluminösen Verpackungen sehr schnell die Abfallbehälter füllen und dadurch eine große Abfallmenge in der Natur oder auf öffentlichen Plätzen landet. Dies sorgt für Mehrkosten in der Abfallbeseitigung und für Beschwerden aus der Münchner Bevölkerung. Die Situation hat sich durch die Corona-Krise nochmals verschärft: Viele Münchnerinnen und Münchner unterstützen mit Take-Away-Bestellungen die Gastronomie. Die Stadt geht hier bei eigenen Einrichtungen und Vermietungen bereits vorbildlich voran und lässt dort nur Mehrweggeschirr und -besteck zu. Diese Vorbildfunktion muss auch für die städtischen Tochtergesellschaften verpflichtend gelten.

Initiative:
Kathrin Abele
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Lars Mentrup
Andreas Schuster
Nikolaus Gradl

SPD/Volt – Fraktion

Julia Post
Mona Fuchs
Judith Greif
Clara Nitsche
Dominik Krause
Dr. Florian Roth

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste