Meldepflicht bei Leiharbeitsverhältnissen in der Stadtverwaltung München

Aktualisiert am 24.07.2015

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert eine Meldepflicht bei Leiharbeitsverhältnissen, als Grundlage für weitere Personalentscheidungen.

Antrag

Die Stadtverwaltung hat eine Meldepflicht gegenüber dem Personal- und Organisationsreferat, wenn sie Leiharbeitsfirmen beauftragt. Dabei muss sie die Dauer aller Leiharbeitsverhältnisse und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anmelden.

Begründung:

Um eine Übersicht über die aktuellen Leiharbeitsverhältnisse bei der Stadt München zu erhalten, ist eine Meldepflicht erforderlich. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, deren Dienste über die Sachkosten der Referate abgerechnet werden, sollen erfasst werden.

Eine klar definierte Meldepflicht schafft eine genaue Kenntnis über Dauer und Art der Beschäftigungen und erleichtert so weitere Analysen und Entscheidungen.

gez.

Bettina Messinger
Anne Hübner
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder