Mieterfreundliche Bindungen bei Reprivatisierungen von Wohnimmobilien

Aktualisiert am 19.02.2014

Käufer, die sich zur Einhaltung dieser Bindungen verpflichten, können die Wohnimmobilie auf der Basis des die Bindung berücksichtigenden Verkehrswertes erwerben.

Antrag
Die Stadt wendet bei Reprivatisierungen von im Wege des Vorkaufsrechts erworbenen Immobilien in Erhaltungssatzungsgebieten die Kriterien des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) entsprechend an. Dabei finden diese Bindungen bei der Berechnung des Verkehrswertes Berücksichtigung.

Begründung:
Durch Vorkaufsrecht erworbene Immobilien hat die Stadt wieder zu veräußern. Um langfristig die Ziele einer Erhaltungssatzung zu gewährleisten, nämlich das angestammte Milieu zu sichern, ist die Bindung des Verkaufes an mieterfreundliche Bedingungen sinnvoll.

Einmal mehr kann der KMB-Beschluss hier als wegweisend gelten. Auflagen wie die Begrenzung der Erst- und Wiedervermietungsmiete oder ein Verbot für Eigenbedarfskündigungen helfen, die Münchner Mischung in den jeweiligen Vierteln zu bewahren.

Käufer, die sich zur Einhaltung dieser Bindungen verpflichten, können die Wohnimmobilie auf der Basis des die Bindung berücksichtigenden Verkehrswertes erwerben.

gez.

Ulrike Boesser
Heide Rieke
Bettina Messinger
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder