Mieter*innen in der Zenettistraße 32 vor Verdrängung schützen!
Aktualisiert am 30.06.2026
ANTRAG
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Lösungen für die Mieter*innen aufzuzeigen, dass diese trotz Verkaufs der Immobilie in ihren Wohnungen wohnen bleiben können. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass der Wohnraum bezahlbar bleibt.
BEGRÜNDUNG
Das Haus, in dem sich auch die Teestube „Komm“ und Appartements für wohnungslose Männer befinden, wurde verkauft. Der neue Eigentümer hat bereits angekündigt in „Fix and flip“ das Objekt zu optimieren und schnell wieder „gewinnoptimiert“ weiterzuverkaufen. Für die Mieter*innen bedeutet das Mieterhöhungen und Modernisierungen mit weiteren Mietsteigerungen. Durch Umwandlung kann es zu einem weiteren Eigentümerwechsel kommen, wodurch die Mieter*innen dann dem enormen Risiko der Eigenbedarfskündigung ausgesetzt sind. Kurz: die Mieter*innen, die derzeit noch günstige Mieten bezahlen, werden aus ihrem Zuhause verdrängt- trotz Lage im Erhaltungssatzungsgebiet, weil die Kommune ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben darf und aus finanziellen Gründen auch nicht kann.
Besonders in einer teuren Stadt wie München müssen Mieterinnen und Mieter dringend vor Verdrängung geschützt werden, weil sie sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Wenn, wie in der Zenettistraße 32, der Verkauf außerhalb der städtischen Eingriffsmöglichkeiten geschieht, ist es unabdingbar, dass Lösungen für die Mieterinnen und Mieter gefunden werden, damit diese zu bezahlbaren Mietpreisen in ihren Wohnungen bleiben können. Seitens der Landeshauptstadt sollte u.a. an die soziale Verantwortung der Eigentümer*innen und Vermieter*innen gegenüber den Mieterinnen und Mietern appelliert werden mit dem Ziel einer mieterschützenden Vereinbarung oder einer genossenschaftlichen Lösung für einen etwaigen Weiterverkauf.
SPD-Fraktion
Monika Schmid-Balzert
Simone Burger
Dr. Christian Köning
Kathrin Abele
Lars Mentrup
Felix Lang
Mitglieder des Stadtrates

