Mieterschutz – Fünf Euro Höchstmiete auch in München möglich?

Aktualisiert am 23.11.2018

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, dem Stadtrat das neue „Wiener Modell“ (siehe unten) vorzustellen.
Außerdem wird das Referat beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen nötig wären, um eine ähnliche Regelung auch in München umsetzen zu können und welche Voraussetzungen die Bayerische Staatsregierung beziehungsweise der Bund dafür schaffen müssten.

Begründung

Medienberichten zufolge plant die Stadt Wien mit einer neuen Bauordnung gegen steigende Mieten vorzugehen. Es soll eine neue Widmung mit dem Namen „Gebiete für geförderten Wohnbau“ geben, in welchen bei zwei Drittel aller neuen Wohnungen eine Höchstmiete von fünf Euro je Quadratmeter festgesetzt wird.

Eine derartige Regelung zum Mieterschutz wäre natürlich auch für München wünschenswert. Leider ist München im Unterschied zu Wien kein eigenständiges Bundesland und hat somit als Kommune nur sehr begrenzte Handlungsmöglichkeiten, die wir bisher schon ausschöpfen. Die Stadtverwaltung soll prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine ähnliche Regelung in München möglich wäre.

Bereits ein deutliches Dämpfen der Höchstmiete – und sei es nicht exakt bis auf fünf Euro – wäre ein enormer Beitrag zum Mieterschutz.

gez.
Alexander Reissl
Christian Müller
Verena Dietl

Stadtratsmitglieder