Mitbauzentrale: Beratungskompetenzen für gemeinschaftsorientierte Wohnformen erweitern

Aktualisiert am 12.11.2019

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Mittel und Ressourcen der von ihr für die Beratung zu gemeinschaftsorientierten Wohnformen beauftragten Mitbauzentrale München auf eine bau- und bauplanungsrechtliche Erstberatung auszuweiten.

Begründung

Die Mitbauzentrale arbeitet im Auftrag der Landeshauptstadt München. Sie ist u.a. auch Beratungsstelle für die steigende Zahl an gemeinschaftsorientierten Wohnformen interessierte Münchnerinnen und Münchner.

Seit 2014 berät die Mitbauzentrale im Auftrag der Landeshauptstadt München alle Interessierten, die in München und der Region ein gemeinschaftsorientiertes Wohnprojekt gründen oder sich einer Initiative anschließen möchten. Die Mitbauzentrale ist damit die Anlauf- und Koordinationsstelle für stetig wachsende Anzahl von Personen mit komplexen, auch bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen. Hierfür braucht die Mitbauzentrale entsprechenden Sachverstand in Form entsprechend ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

gez.

Christian Müller
Heide Rieke
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Hans Dieter Kaplan
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger

Stadtratsmitglieder