München – Stadt zu Fuß I

Aktualisiert am 04.09.2019

Antrag

Für das neu zu schaffende Mobilitätsreferat soll neben der bereits vorhandenen Position der/s Radverkehrbeauftragten auch die Position einer/s Fußverkehrsbeauftragten eingerichtet werden, u.a. mit folgenden Aufgabengebieten:

  • Schnittstelle zu den relevanten Referaten
  • Gewährleistung von Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit
  • Konfliktmanagement zur Wahrung der Rechte des Fußverkehrs bei Konflikten mit anderen Formen der Mobilität
  • Förderung der Bürgerbeteiligung, Einbeziehung der Bezirksausschüsse und Ehrenamtlicher
  • Mobilitätserziehung zur Förderung des Mobilitätsverhaltens zugunsten des Fußverkehrs
  • Öffentlichkeitsarbeit und Information

Begründung

Wir alle sind Fußgänger. Das Zufußgehen ist die natürlichste, gesündeste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Art der Fortbewegung. Das Gehen nutzt körperlicher wie seelischer Gesundheit. Beim Flanieren entdecken wir unsere Stadt, treten mit unseren Mitmenschen in Kontakt und lernen die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft kennen.
Die Anliegen der Fußgänger werden meist „mitgedacht“, aber nicht immer explizit bedacht. Das hat zur Folge, dass ihre berechtigten Interessen nicht immer ausreichend in Planungen einfließen. Fußwege werden oft nur als kürzeste Verbindung zum nächsten Halt des ÖPNV geplant und nicht als zu gestaltende Elemente eines attraktiven öffentlichen Raums.

In Neubaugebieten sollen attraktive Wege und Plätze mit Schatten spendenden Bäumen, fußgänger-freundlicher Beleuchtung und ausreichend Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. In Bestandsquartieren müssen die Anteile am öffentlichen Raum zugunsten des Fußverkehrs bewahrt und erweitert werden. Gehsteige werden vielfach von parkenden Autos, Rädern, quer zur Laufrichtung abgestellten E-Scootern, Motorrollern, Zeitungskästen und Vielem mehr verstellt.

Aufstellflächen an Kreuzungen werden zu Sammelstellen für Zweiräder aller Art. Fahrräder und E-Scooter, die verbotswidrig den Gehsteig nutzen, erschrecken und stressen die Zufußgehenden. Der/die Fußverkehrsbeauftragte kann als Ansprechpartnerin für Bezirksausschüsse, ehrenamtliche Flaneure wie auch engagierte Bürgerinnen dienen, um Schwachstellen im Bereich der Barrierefreiheit und Lücken im Fußverkehrsnetz zu melden.

Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit müssen für Fußgänger jeden Alters, mit und ohne Mobilitätseinschränkungen, mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen gewährleistet sein.

Die Öffentlichkeit kann durch Kampagnen zur Verkehrssicherheit und Gesundheitsfürsorge, und speziell Kinder können durch frühzeitige Förderung des Mobilitätsverhaltens für das Thema sensibilisiert werden.

gez.
Renate Kürzdörfer
Alexander Reissl
Verena Dietl
Christian Müller
Heide Rieke
Christian Vorländer
Bettina Messinger
Ulrike Boesser
Simone Burger
Hans-Dieter Kaplan
Gerhard Mayer
Jens Röver
Julia-Schönfeld-Knor
Marian Offman

Stadtratsmitglieder