München-Zulage für alle Beschäftigten in geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen
Aktualisiert am 09.01.2020
Antrag
Die seit Beginn des Jahres 2020 eingeführte München-Zulage sowie das kostenlose Job-Ticket sollen auch für das hauswirtschaftliche Personal in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen, gelten.
Begründung
Mit Jahresbeginn 2020 werden für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die München-Zulage verdoppelt sowie das kostenlose Job-Ticket für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden damit die unteren Lohngruppen unterstützt; es wird den höheren Lebenshaltungskosten in München Rechnung getragen und es ist ein wichtiger Schritt zur künftigen Personalgewinnung der Landeshauptstadt München.
Aus diesem Grund wird diese Leistung auch für das Personal von nicht-städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, die an der Münchner Förderformel teilnehmen, ausgeschüttet. Dies sollte aber nicht nur für das Erziehungspersonal gelten, sondern in gleichem Maße für das hauswirtschaftliche Personal. Auch deren Tätigkeit ist essenziell für eine erfolgreiche Kindertagesbetreuung, daher sollte das verantwortliche Personal ebenso an der Wertschätzung durch die München-Zulage im gleichen Maße wie die übrige Mitarbeiterschaft beteiligt werden.
gez.
Julia Schönfeld-Knor
Christian Müller
Verena Dietl
Kathrin Abele
Anne Hübner
Cumali Naz
Haimo Liebich
Stadtratsmitglieder