Münchner Lebensqualität sichern – Verkehrswende umsetzen 5: Parkgebühren anpassen!
Aktualisiert am 30.01.2019
Antrag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Bayern dafür einzusetzen, die Zuständigkeitsverordnung (ZustV) im „§10 Parkgebühren“ anzupassen. In Großstädten mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen die Höchstsätze der Gebührenordnungen für das Parken von den Kommunen frei bestimmt werden können.
Begründung
Derzeit dürfen die Kommunen nur Parkgebühren von höchstens einem Euro pro Stunde und in Gebieten mit besonderen Parkdruck von höchsten 2,60 Euro pro Stunde erheben.
Dies steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert des öffentlichen Parkraums und sollte ortsgerecht an die Gebühren privater Parkgaragenbetreiber angepasst werden können.
gez.
Jens Röver
Heide Rieke
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Gerhard Mayer
Hans Dieter Kaplan
Stadtratsmitglieder