Nahverkehr – eine Sache der Aufgabenträger!
Aktualisiert am 17.10.2016
Nahverkehr – eine Sache der Aufgabenträger!
Antrag
Die Landeshauptstadt München fordert den Bundesgesetzgeber auf, im
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) klarzustellen, dass Allgemeiner Personennahverkehr (ÖPNV) nicht gegen den Willen des Aufgabenträgers (Landkreis, kreisfreie Stadt) an einen Verkehrsunternehmer vergeben werden kann.
Begründung:
Die Sicherstellung des Nahverkehrs gehört zur Daseinsvorsorge. Daher sollte es ausschließlich die Entscheidung der Aufgabenträger sein, in welcher Art und von welchem Betreiber der ÖPNV umgesetzt wird.
Zwar betrifft jene Passage des PBefG, welche kürzlich in Pforzheim dazu führte, dass der örtliche Verkehrsbetrieb abgewickelt wird und der Nahverkehr künftig durch die DB Regio AG betrieben wird, die Landeshauptstadt nicht unmittelbar. Hintergrund hierfür ist, dass die MVG den Betrieb des Münchner ÖPNV eigenwirtschaftlich und somit zuschussfrei erledigt.
Nichtsdestotrotz gilt es, einschränkungsfrei die Entscheidungskompetenz über jegliche Fragen zum Betrieb und zur Ausgestaltung von regionalem Nahverkehr als Teil der kommunalen Selbstverwaltung auf Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte zu halten und jegliche dem entgegen stehende Rechtsfolgen zu revidieren.
gez.
Simone Burger
Alexander Reissl
Helmut Schmid
Jens Röver
Klaus Peter Rupp
Horst Lischka
Bettina Messinger
Stadtratsmitglieder