Neue Gebietskategorie im Baurecht: Urbanes Gebiet
Aktualisiert am 01.12.2016
Kategorie „Urbanes Gebiet“: Chancen für das Bauen in München
Antrag:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, dem Stadtrat sobald wie möglich die Auswirkungen darzustellen, die mit der Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ für die Stadt München verbunden sind.
Begründung:
Das Bundeskabinett hat gestern, am 30.11.2016, beschlossen, das Bauplanungsrecht zu reformieren, indem eine neue Gebietskategorie – das urbane Gebiet – eingeführt werden soll. Damit soll laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks das „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung realisiert werden.“
In München gehen die freien Flächen, die noch bebaut werden können, langsam zur Neige. Zudem kommt es zunehmend zur Konkurrenz zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Flächennutzung. Mit dem neuen „urbanen Gebiet“ könnte es künftig möglich sein, das in unserer Stadt vorhandene Potenzial zur Aufstockung bestehender Gebäude besser auszunutzen. Zudem könnten bestimmte gewerbliche Nutzungen besser in die Stadtteile integriert und durch die Nähe von Wohnen und Arbeiten Verkehr reduziert werden.
gez.
Heide Rieke
Alexander Reissl
Ulrike Boesser
Hans Dieter Kaplan
Bettina Messinger
Christian Müller
Stadtratsmitglieder