Neue Münchner Mischung für städtische Flächen
Aktualisiert am 05.06.2020
Antrag:
Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus (EOF, MM Miete und MM Genossenschaften) auf städtischen Flächen wird von 50% auf 60% erhöht. Die 40% verbleiben für den
Konzeptionellem Mietwohnungsbau (KMB).
Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt ab sofort nur im Rahmen des Erbbaurechts – vorrangig an genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften – und mit Verpflichtungen (Garantien) für bezahlbare Mietobergrenzen und dauerhafte Bindungen.
Begründung:
In der aktuell weiterhin hoch angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in München müssen klare Prioritäten gesetzt werden. Deshalb setzen wir auf städtischen Flächen zu 100% auf Mietwohnungsbau. Für Beschäftigte mit normalen Einkommen ist die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft die beste und realistische Möglichkeit, die Sicherheit die Eigentum bietet durch ein Dauerwohnrecht zu erreichen. Daher soll auf den Flächen der Stadt in Zukunft nur noch Mietwohnungsbau mit dauerhaft gesicherten Mietobergrenzen entstehen und Genossenschaften als wichtige Akteure damit gestärkt werden.
gez.
(Inititative)
Christian Müller
Simone Burger
Kathrin Abele
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
Nikolaus Gradl
Fraktion SPD/Volt