Neue Standards für Pflegeheime und deren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in München

Aktualisiert am 17.09.2015

Die Umsetzung der vom Freistaat Bayern neu festgelegten Standards für Pflegeheime stellt deren Betreiber vor große Herausforderungen. Die SPD-Fraktion fordert den Freistaat auf, die Betreiber dabei nicht allein zu lassen und sich finanziell an der Umsetzung der Standards zu beteiligen.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Folgen sich für die Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen und die Versorgungssicherheit der pflegebedürftigen Münchnerinnen und Münchner aufgrund der vom Freistaat Bayern veränderten Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) ergeben. Insbesondere der in der Verordnung geforderte hohe Anteil von Plätzen in Einzelzimmern und größeren, teilweise rollstuhlgerechten Bädern werden in vielen Pflegeheimen einen erheblichen Sanierungs- bzw. Umbauaufwand auslösen. Damit einher gehen einerseits hohe Kosten für die Betreiber, andererseits ist aber auch ein spürbarer Platzabbau im Zuge der Umwandlung von Doppel- in Einzelzimmer zu befürchten, so dass Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit im Bereich der stationären Altenpflege nicht ausgeschlossen werden können.

Auf folgende Fragestellungen ist insbesondere einzugehen:

  • Ist von Seiten des Freistaats Bayern vorgesehen, sich an den Kosten, die im Zuge der Umsetzung der Verordnung entstehen, zu beteiligen?

  • Welche Mehrkosten entstehen den Heimbewohnerinnen und -bewohnern, wenn eine Finanzierung der nötigen Investitionen allein über das Entgelt erfolgt?

  • Gibt es seitens der Verwaltung bereits eine Einschätzung, wie viele Heime von der Verordnung signifikant betroffen sind und wie viele Plätze im Rahmen der nötigen Umbauten mittel- und langfristig in München wegfallen könnten?

Begründung:

Ab dem 01.09.2016 sind die Vorgaben der AVPfleWoqG durch die Betreiber von Pflegeheimen einzuhalten. Übergangsweise können für längstens 20 Jahre Befreiungen von diesen Vorschriften bei der Heimaufsicht beantragt und durch diese genehmigt werden. Insbesondere die geforderten Mindestgrößen von Zimmern und Bädern sowie der hohe Anteil von Plätzen in Einzelzimmern stellt die Betreiber vor große Probleme. Der Freistaat ist hier gefordert, nicht nur Gesetze zu beschließen und neue Standards in der Pflege festzulegen, sondern auch für eine angemessene Refinanzierung zu sorgen.

Der drohende Wegfall von Pflegeplätzen kann sowohl die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen als auch die wirtschaftliche Existenz der Betreiber gefährden. Die Heimbewohnerinnen und -bewohnern müssen zudem mit erheblichen Entgeltsteigerungen rechnen.

Um die Auswirkungen für die Landeshauptstadt München frühzeitig einschätzen zu können, ist eine möglichst weitreichende Einschätzung der Stadtverwaltung zu den Folgen der Verordnung unverzichtbar.

Gez.
Christian Müller
Anne Hübner
Stadtratsmitglieder