Neue Zuständigkeitsabgrenzungen bei der kommunalen Verkehrsüberwachung
Aktualisiert am 21.12.2015
Neue Zuständigkeitsabgrenzung soll die Polizei bei der kommunalen Verkehrsüberwachung umfangreicher entlasten.
Antrag
Die Stadt trifft mit dem Polizeipräsidium München eine neue Vereinbarung zur Aufteilung der Verkehrsüberwachung nach Stadtteilen und deren Umsetzung. Die neue Zuständigkeitsabgrenzung hat das Ziel, die Polizei bei der Verkehrsüberwachung umfangreicher zu entlasten.
Begründung
Die Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferats sollte im Bereich der Verkehrsüberwachung ausgeweitet werden. Auf diese Weise können das Parkraummanagement und somit die Verkehrssicherheit, zum Beispiel auch für RadfahrerInnen, ausgebaut sowie die Polizei entlastet werden. Eine neue Vereinbarung erscheint insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Belastung der Polizei erforderlich.
Daher soll eine neue Vereinbarung getroffen werden, die das bisherige Übereinkommen aus dem Jahr 1988 ablöst.
gez.
Alexander Reissl
Beatrix Zurek
Christian Vorländer
Cumali Naz
Helmut Schmid
Julia Schönfeld-Knor
Stadtratsmitglieder