Airbnb-Daten auch an Stadt München herausgeben

Aktualisiert am 19.10.2022

Nach einem Urteil gegen Airbnb erhalten die Steuerbehörden die Daten der Vermieter, die ihre Wohnungen auf der Online-Buchungsplattform anbieten. Das ist aber nur ein erster Schritt. Airbnb muss die Daten auch den Städten zur Verfügung stellen, damit sie Fälle von Zweckentfremdung prüfen und dagegen vorgehen können, fordert die SPD/Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat.

Eigentlich käme jetzt die Hochzeit für Online-Buchungsplattformen: Denn in neun Tagen hätte das Oktoberfest in München beginnen sollen und damit die umsatzstärkste Phase auch im privaten Zimmer-Vermietungsgewerbe. Doch im Jahr der Corona-Pandemie fällt die Wiesn aus – und ob alle Airbnb-Vermieter künftig wieder mit hohen Einnahmen rechnen können, ist fraglich. Hamburg ist es gelungen, den Konzern letztinstanzlich dazu zu verpflichten, die Vermieterdaten an die Steuerbehörden herauszugeben.

Doch nicht nur Steuerhinterziehung ist ein Problem, sondern auch Zweckentfremdung. Denn die Wohnungen werden dem regulären Mietmarkt entzogen, wenn sie für viel Geld zur Kurzzeitmiete angeboten werden. Schätzungen zufolge findet man alleine bei Airbnb mehr als 7100 solcher Wohnungen in München. Wenn die Stadt nun aber die Vermieterdaten erhalten kann, wird es für sie deutlich einfacher, Zweckentfremdungen aufzudecken.

Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn eine Wohnung oder ein Haus länger als acht Wochen pro Kalenderjahr an Feriengäste und Medizintouristen vermietet wird. Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Sozialreferats haben in 2019 alleine mehr als 13.000 Wohnungen wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung überprüft, in den vergangenen zehn Jahren konnten so mehr als 2300 Wohneinheiten gerettet werden.

Dazu sagt die wohnungspolitische Sprecherin Simone Burger:

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für München. Zum ersten Mal ist Airbnb letztinstanzlich unterlegen mit der Ansicht, keine Vermieterdaten an Behörden weiterleiten zu müssen. Das gibt Hoffnung für die Auseinandersetzung mit Airbnb in Sachen Zweckentfremdung. Wir bitten das Sozialreferat, sich genau anzuschauen, wie wir das Urteil auch für München nutzen können.“