Alle Beschäftigten in der Bezirkssozialarbeit sollen dauerhaft in S14 bezahlt werden!

Aktualisiert am 19.10.2022

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die momentane Eingruppierung inklusive der Stufe und Stufenlaufzeit für Mitarbeiter*innen der Bezirkssozialarbeit beizubehalten, wenn diese in den Dienst „60plus“ wechseln.
Der Oberbürgermeister wird zudem gebeten, sich bei den Tarifpartnern dafür einzusetzen, dass die Arbeit mit gefährdeten älteren Menschen künftig genau wie die Tätigkeit im Kinderschutz mit Tarifgruppe S14 bezahlt wird. Das würde dann auch den Beschäftigen in der Betreuungsstelle helfen, die seit Jahren zurecht um S14 kämpfen.

Begründung

Voraussichtlich ab dem 01.09.2020 wird die Bezirkssozialarbeit (BSA) der Landeshauptstadt München in zwei Dienste aufgeteilt werden. Unterschieden wird hierbei künftig nach der Zielgruppe – einerseits Menschen bis zu einem Alter von 59 Jahren, andererseits der Dienst „60plus“. Eine BSA-Stelle ist momentan mit S-14 TVöD bewertet, die geplanten Stellen in „60plus“ hingegen werden in S-12 TVöD eingruppiert werden, da für diese Altersschicht die Aufgaben des Kinderschutzes wegfallen. Aktuell werden in der BSA bereits tätige Mitarbeiter*innen gesucht, die freiwillig in den Dienst „60plus“ wechseln wollen; das bedeutet für sie aber eine erhebliche finanzielle Schlechterstellung. Deshalb sollen Beschäftigte der BSA ihre S14-Eingruppierung behalten, auch wenn sie in den neuen Dienst „60plus“ wechseln. Die Folgen einer Umorganisation dürfen den Beschäftigten finanziell nicht zum Nachtteil werden!

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Anne Hübner
Simone Burger
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Marian Offman
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder