Antisemitismus hat keinen Platz in München

Aktualisiert am 19.10.2022

Zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 2020 zum Stadtratsbeschlusses „Gegen jeden Antisemitismus! Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung“ sagt Christian Vorländer, stellvertretender Vorsitzender der SPD/Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat:

„Für die SPD/Volt-Fraktion steht außer Frage, dass die Stadt gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegt und in Revision zum Bundesverwaltungsgericht geht. Wir stehen zu unserem Beschluss: Für uns haben antisemitische Ziele und Bestrebungen keinen Platz – nicht in der Stadt und nicht in städtischen Gebäuden. Wir stellen uns offensiv gegen Antisemitismus. Darauf kann sich die jüdische Gemeinschaft in München verlassen.“