Bezahlbaren Wohnraum erhalten

Aktualisiert am 19.10.2022

Der Planungsausschuss des Stadtrats hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Mieterschutz im Münchner Süden verstärkt. In Obergiesing und Fasangarten gibt es nun drei Erhaltungssatzungsgebiete. Damit sind bezahlbare Mieten für die Menschen, die dort leben, auf Dauer gesichert.

Für die heute beschlossenen Gebiete an der Tegernseer Landstraße, um die Trauchberg- und Forggenseestraße und am Scharfreiterplatz werden Luxussanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen jetzt nur noch in speziellen Fällen genehmigt. Auch hat die Landeshauptstadt München hier ein Vorkaufsrecht.

Insgesamt gibt es in München mittlerweile 28 Gebiete mit Erhaltungssatzungen. Dort leben 300.000 Menschen in rund 171.000 Wohnungen, es sind also 20 Prozent der Münchner Bevölkerung geschützt. Das Instrument der Erhaltungssatzungen hat sich bewährt. Seit 2018 hat die Stadt in mehr als 30 Fällen ein Vorkaufsrecht ausgeübt und hier rund eine halbe Milliarde Euro investiert. In 29 Fällen wurden sogenannte Abwendungserklärungen abgegeben, in denen sich die Eigentümer verpflichtet haben, ihr Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung zu verwenden. So wurden insgesamt 1234 Wohnungen geschützt.

Dazu sagt Christian Müller, Vorsitzender der SPD/Volt-Stadtratsfraktion:

„Bezahlbare Mieten sind ein wichtiges Anliegen der SPD/Volt-Fraktion. Luxussanierungen und Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen lassen sich mit Erhaltungssatzungen in vielen Fällen verhindern. Wir hoffen, dass der Umgang mit Erhaltungssatzungen durch weitere gesetzliche Änderungen auf Bundesebene noch zugunsten der Mieterinnen und Mieter verbessert werden kann.“