Exorbitante Mietsteigerungen verhindern

Aktualisiert am 19.10.2022

Die Stadt München wird in diesem Jahr ihren Mietspiegel nach dem Verbraucherpreisindex fortschreiben. Damit werden die Mieten dort nur um etwa drei Prozent steigen. Hätte die Stadt wie ursprünglich geplant einen neuen Mietspiegel für 2021 erstellen lassen, wäre die Teuerung höher ausgefallen. Denn bei der nötigen Befragung kamen coronabedingt keine validen Daten heraus.

Münchnerinnen und Münchner wurden in diesem Frühjahr wieder zu ihrem Mietverhältnis befragt. Dieses Vorgehen ist bei der Erstellung des Mietspiegels üblich, allerdings war zu dieser Zeit gerade Lockdown. Menschen in systemrelevanten Berufen und Großfamilien beteiligten sich eher weniger an der Umfrage, wie die Forschenden der Ludwig-Maximilians-Universität rückmeldeten, dafür umso mehr Gutverdiener, die im Home-Office waren. Folge: Die Mieten würden im Vergleich zur letzten Erhebung 2019 unverhältnismäßig steigen. Die Wissenschaftler/innen selbst äußerten erhebliche Zweifel an der Validität ihrer Ergebnisse. Aus ihrer Sicht sind diese durch die veränderte Lebens- und Arbeitssituation während des Shutdowns verzerrt.

Das sieht die SPD/Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat genauso. Sie wird den Münchnerinnen und Münchnern keinesfalls unverhältnismäßige Mietsteigerungen zumuten. Viele sind durch die Corona-Pandemie in Kurzarbeit, andere haben ihre Arbeit verloren oder hatten erhebliche Mehrausgaben. Deshalb wird die Fraktion am Donnerstag im Sozialausschuss des Stadtrats dem Vorschlag des Sozialreferats zustimmen und einer Fortschreibung des Mietspiegels nach dem sogenannten Verbraucherpreisindex zustimmen.

Dazu sagt Anne Hübner, Vorsitzende der SPD/Volt-Fraktion:

„Der Mietspiegel ist eines der wenigen Instrumente, das den Münchner Mietern Schutz vor eklatanten Mietsteigerungen bietet. Wenn die im Frühjahr erhobenen Daten nicht repräsentativ sind und man diese für eine Fortschreibung des Mietspiegels nutzen würde, könnte dies zu großen Verwerfungen führen. Deshalb ist es richtig, jetzt die Möglichkeit der Indexfortschreibung zu nutzen, und so den Corona-gebeutelten Menschen maximal eine Mietsteigerung nach Verbraucherpreisindex zuzumuten. Auf der Bundesebene müssen wir uns zeitgleich weiter dafür einsetzen, dass alle Mieten in den Mietspiegel einfließen, und nicht nur die Neuvermietungen.“