Münchenzulage auch für Beschäftigte bei städtischen Tochtergesellschaften

Aktualisiert am 19.10.2022

Der Stadtrat hat heute auf Initiative der SPD-Stadtratsfraktion beschlossen, die städtischen Beteiligungsgesellschaften zu beauftragen, im Benehmen mit dem jeweiligen Betreuungsreferat die Münchenzulage einzuführen. Die SPD hatte sich mit einem Änderungsantrag mit Nachdruck für eine wirkungsvolle und gerechte Lösung eingesetzt.

Dazu sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Müller:

„Wir wollen, dass kein Beschäftigter bei einer hundertprozentigen Tochter der Landeshauptstadt München für eine vergleichbare Tätigkeit im Ergebnis weniger verdient als ein städtischer Beschäftigter mit Münchenzulage. Für das Jobticket gilt dasselbe – auch dieses sollen alle bekommen. Natürlich wird es eine Herausforderung sein, für die Praxis sinnvolle, gerechte und umsetzbare Lösungen zu finden. Hier danken wir den Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung, die sich dieser Aufgabe annehmen und mit Sicherheit einen guten Weg finden werden. Mit dieser Arbeitsmarktzulage wollen wir die Härten in dieser Stadt abfedern, weil wir wollen, dass die Menschen hier weiter leben und arbeiten können.“

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Dietl sagt:

„Wir wollen die Münchenzulage auch für die Beschäftigen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften im Alleineigentum der Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Tochtergesellschaften leisten viel für unsere Stadt – und die Stadt hat auch für sie eine Verantwortung. Für uns sind alle Beschäftigten Mitarbeiter*innen erster Klasse. Wir wollen deshalb die Entlastung, die wir als SPD für die direkt bei der Stadt angestellten Beschäftigten erreicht haben, auch für die Beschäftigten der Tochtergesellschaften. Die SPD ist die Partei, die den Druck aus dem Alltag der Menschen nehmen will. Mit der Münchenzulage leisten wir einen Beitrag dazu und zeigen gleichzeitig Wertschätzung.“