Solo-Selbstständige: Oberbürgermeister stärkt SPD/Volt-Forderung

Aktualisiert am 19.10.2022

Oberbürgermeister Dieter Reiter hat sich bei Ministerpräsident Markus Söder für eine Erweiterung der staatlichen Finanzhilfen auch für Solo-Selbstständige eingesetzt. Damit folgte der Oberbürgermeister einer Initiative der Stadtratsfraktion SPD/Volt, die das Stadtoberhaupt per Antrag dazu beauftragt hatte.

Hintergrund: Das Corona-Soforthilfe-Programm der Bayerischen Staatsregierung soll Betrieben und Freiberuflern in der aktuell schwierigen Situation unbürokratisch helfen. Doch viele Solo-Selbstständige fallen durchs Raster der Unterstützung. Es ist wichtig, auch für diese Zielgruppe für die Dauer der Krise eine Lösung zu finden.

Dazu sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter:

„Die Prüfkriterien des Corona-Hilfsprogramms sind leider derart ausgelegt, dass viele Solo-Selbstständige die Förderkriterien nicht erfüllen und somit trotz existenzieller wirtschaftlicher Probleme keinen Anspruch auf Hilfe geltend machen können. Deshalb habe ich ein Förderprogramm für alle Solo-Selbständigen beziehungsweise Selbständigen im Haupterwerb angeregt. Denn gerade diese Selbständigen – und hierzu zählen auch häufig Gründerinnen und Gründer – sind für unsere Wirtschaft von zentraler Bedeutung: Sie stärken und stabilisieren das wirtschaftliche Wachstum und tragen auch zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen bei. Genau dieser Gruppe wird in den nächsten Monaten mit ihrem Unternehmertum und ihrem Unternehmergeist eine wichtige Rolle beim Wiederaufschwung zukommen. Es muss gelingen, hier eine Gleichbehandlung aller Selbstständigen zu erreichen und die Förderkriterien anzupassen, damit alle Selbstständigen, die durch die Corona-Krise in existentielle Not geraten sind, finanzielle Hilfen beantragen können.“

SPD-Stadträtin Simone Burger, Sprecherin im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft, sagt:

„Es ist sehr gut, dass unsere Forderung starke Unterstützung von Oberbürgermeister Dieter Reiter erhält. Die Gruppe der Solo-Selbstständigen darf beim Soforthilfe-Programm des Freistaats nicht vergessen werden, denn die derzeitige Krise trifft insbesondere auch sie sehr hart. Viele Freiberufler haben keine Betriebsstätte, wie sie aktuell für eine Hilfe des Freistaats notwendig wäre. Gleichzeitig geraten gerade diese Personen in existenzielle Notlagen, weil sie aus ihrer Tätigkeit meist unmittelbar ihren Lebensunterhalt aufbringen. Die Regelung geht daher bislang an der Arbeits- und Lebenswirklichkeit der meisten Solo-Selbstständigen in Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien, Journalismus und Touristik vorbei. Gleichzeitig ist für Solo-Selbstständige und Freiberufler die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung nicht verpflichtend, weshalb viele von ihnen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Es ist gut, dass in Richtung der Künstlerinnen und Künstler hier bereits ein erster Schritt getan wurde. Der Freistaat muss allerdings alle freiberuflich Tätigen und Solo-Selbstständige bedenken und dort helfen, wo Unterstützung dringend gebraucht wird. Wir sind dankbar für den Einsatz der Stadtspitze und appellieren an die Staatsregierung, schnellstmöglich auf diese dringende Forderung zu reagieren.“