Temporäre Radwege in München: FDP und Bayernpartei verbreiten Populismus

Aktualisiert am 19.10.2022

Die SPD/Volt-Stadtratsfraktion kritisiert den Vorstoß von FDP und Bayernpartei, die Rechtmäßigkeit der neuen temporären Radwege in München aufgrund eines Berliner Gutachtens in Frage zu stellen. Die Pop-up-Bikelanes in der Landeshauptstadt wurden vor allem wegen des stark gestiegenen Radverkehrsaufkommens eingeführt und anders als von FDP und Bayernpartei behauptet nur an zweiter Stelle aus Infektionsschutzgründen.

Zudem sieht die Straßenverkehrsordnung Verkehrsbeschränkungen aufgrund abstrakter Gefährdungslagen, etwa Gesundheitsgefährdungen, ausdrücklich vor und nicht nur als Reaktion auf konkrete Gefährdungen. Sonst dürfte es ja auch keine Luftreinhalte- oder Lärmschutzpläne geben.

Der seit Jahren steigende Radverkehrsanteil in München hat sich durch die Corona-Pandemie noch einmal deutlich erhöht: Bis zu 20 Prozent mehr Radfahrer/innen wurden im April auf den Straßen gezählt, obwohl Schüler/innen, Auszubildende und Berufstätige auf Grund des Lockdowns kaum bis gar nicht unterwegs waren. Der Stadtrat hat als Reaktion auf diese Entwicklung zur Erhöhung der Sicherheit für Radelnde mehrheitlich fünf temporäre Radwege beschlossen: auf der Elisenstraße, der Zweibrückenstraße, der Rosenheimer Straße, der Theresienstraße und der Gabelsbergerstraße.

Die Polizei hat mittlerweile bestätigt, dass die Sicherheit für Radfahrer/innen gestiegen ist und es kaum Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden gibt. Auch die Stadtverwaltung teilt die Einschätzung von SPD/Volt: „Das Berliner Gutachten ist der Landeshauptstadt im Detail noch nicht bekannt. Unabhängig davon bestehen an der verkehrsrechtlichen Anordnung aus Sicht des Kreisverwaltungsreferats jedoch keine Zweifel.“

Dazu sagt SPD-Stadtrat Andreas Schuster, stellv. verkehrspolitischer Sprecher:

„Ich finde es empörend, dass FDP und Bayernpartei eine unseriöse und populistische Politik betreiben, nur um ungestört weiter mit dem Auto rasen zu können. Das geht auf Kosten der Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmender wie unseren Schulkindern, die bald schon wieder radeln werden. Das von der Bundestagsfraktion der FDP in Auftrag gegebene Gutachten widerspricht allem, was ich an Auslegung der Straßenverkehrsordnung kenne. Aus meiner Sicht haben die temporären Radwege deutlich zur Erhöhung der Sicherheit der Radelnden und zu Fuß Gehenden beigetragen. Das wird mir in Gesprächen mit Münchnerinnen und Münchnern auch immer bestätigt.“