Volksbegehren #6JahreMietenstopp: Simone Burger zum Urteil des BayVGH

Aktualisiert am 19.10.2022

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, ob ein Mietenstopp durch Landes- oder Bundesgesetzgebung geregelt werden kann. Mit der Ablehnung der Landeskompetenz, wird auch das Volksbegehren #6JahreMietenstopp nicht zugelassen. Die endgültige Klärung der Gesetzgebungskompetenz wird das Bundesverfassungsgericht treffen.

Dazu sagt SPD-Stadträtin Simone Burger:

„Wir werden weiter machen, denn das Thema bleibt. Gerade in der aktuellen Situation ist eine Atempause für Mieterinnen und Mieter wichtig. Durch das Volksbegehren wären Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden für sechs Jahre ausgeschlossen. Nach Modernisierungen und bei Wiedervermietungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. In der aktuellen Krise ist der Mietenstopp noch wichtiger. Viele Beschäftigte müssen in Kurzarbeit Einkommenseinbußen schultern oder haben Angst um ihren Arbeitsplatz. In diesen unsicheren Zeiten ist die Gewissheit, dass die eigenen vier Wände nicht durch ständige Mieterhöhungen unbezahlbar werden, umso wichtiger. Die Bundes-SPD unterstützt die Idee eines Mietenstopps. Wir werden uns deshalb für einen Mietenstopp auf Bundesebene einsetzen.“