Wohnen: Das neue Baulandmobilisierungsgesetz aus Sicht der SPD

Aktualisiert am 19.10.2022

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches vorgelegt. Der Planungsausschuss des Stadtrats berät die Stellungnahme der Landeshauptstadt München am Mittwoch. Die SPD bezieht bereits jetzt dazu Stellung.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion SPD/Volt, Stadträtin Simone Burger, sagt:

„Die SPD kämpft seit vielen Jahren für ein soziales Bodenrecht. Der zentrale Ansatzpunkt für den Erhalt und die Schaffung bezahlbaren Wohnens ist der Kampf gegen die Bodenspekulation und für ein Bodenrecht, das das Wohl der Allgemeinheit zum obersten Ziel hat. Deshalb ist der Gesetzesentwurf mit dem abstrakten Namen ,Gesetz zur Mobilisierung von Bauland‘ für München ein Schritt in die richtige Richtung. Der SPD auf Bundesebene ist es gelungen, viele wichtige Punkte durchzusetzen. Trotz der verschiedenen Fortschritte zeigt sich aber auch: Eine umfassende Reform des Bodenrechts, wie es sie auch für München braucht, ist mit der Union nicht möglich.

Die neuen Regelungen zum Umwandlungsverbot würden Münchens Mieterinnen und Mieter schützen. Damit könnte das Umwandlungsverbot, das bisher nur in den Erhaltungssatzungsgebieten gilt, auf die gesamte Stadt ausgedehnt werden. Der Gesetzentwurf ermächtigt die Staatsregierung, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen, in denen ein Umwandlungsverbot gilt. Das bedeutet: Jede Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen muss von der Stadt genehmigt werden beziehungsweise kann abgelehnt werden. Uns als SPD fällt keine Begründung ein, die der Freistaat vorbringen könnte, um zu begründen, dass nicht in der gesamten Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Müller sagt:

„Bei den Vorkaufsrechten wird endlich anerkannt, dass die Deckung des Wohnraumbedarfs dem Allgemeinwohl dient. Und das kommunale Vorkaufsrecht wird ausgeweitet auf Schrottimmobilien, unbebaute und brachliegende Grundstücke auch in §34-BauGB-Gebieten. Ein sehr wichtiger Punkt fehlt allerdings noch: ein stadtweites preislimitiertes Vorkaufsrecht für Kommunen. Damit Kommunen nicht jeden spekulativen Preis zahlen müssen.“

Claudia Tausend, SPD-Bundestagsabgeordnete, ergänzt:

„Zu den zentralen Punkten gehört der sektorale Bebauungsplan. Das erfolgreiche Instrument der sozialgerechten Bodennutzung, kurz SoBoN, ist über die Stadt hinaus bekannt. Aber es gibt viele Gebiete in der Stadt (vor allem §34-Gebiete), in denen wir sie nicht anwenden dürfen. In bebauten Stadtquartieren, in Baulücken, oftmals wenn ein neues Karree entsteht. Hier schaffen Investoren weder bezahlbaren Wohnraum, noch beteiligen sie sich an den Kosten der Infrastruktur. Bis zu 60 Prozent der Wohnungen, die in dieser Stadt entstehen, entstehen in §34-Gebieten. Das Gesetz schlägt vor, mit sektoralen Bebauungsplänen auch in diesen Gebieten in Zukunft festlegen zu können, dass dort zum Beispiel nur Wohnungsbau entsteht und dass auch sozialer Wohnungsbau entstehen muss. Dies wäre für München ein wichtiger Schritt zu mehr Handlungsfähigkeit. Was nicht geht, ist, dieses Instrument gerade mal für fünf Jahre befristet einzuführen. Hier brauchen die Kommunen langfristige Sicherheit. Denn wir wollen das Instrument weiterentwickeln, mit einer Abgabe für Infrastruktur und mit einer einfacheren Praxis für die Verwaltung.“