Wohnungsvermittlung wohnungsloser Münchner*innen verbessern – Unterkunftsaufenthalte für Familien mit Kindern beenden!

Aktualisiert am 19.10.2022

Die verbesserte Vermittlung von wohnungslosen Haushalten in Belegrechtswohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG ist das Ziel eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen Die Grünen – Rosa Liste und SPD/Volt. Insbesondere Familien mit Kindern und schon seit langem anerkannte Geflüchtete mit Bleiberecht sollen von einer veränderten Quotenregelung profitieren und vermehrt in GWG- und GEWOFAG-Wohnungen wechseln können.

Auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes und des seit vielen Jahren stagnierenden Bestandes an Sozialwohnungen ist nicht nur die Wohnungsnot und die Wohnungslosigkeit, sondern auch die Verweildauer der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in Beherbergungsbetrieben, Notquartieren, Clearinghäusern und Flexiheimen gestiegen. Unter den Betroffenen sind auch viele längst anerkannte Geflüchtete, die nur wegen des Mangels an bezahlbaren Wohnungen seit Jahren in den staatlichen und städtischen Asyl-Unterkünften ausharren müssen. Diese Situation geht häufig mit nachhaltigen Entwicklungs- und Integrationsdefiziten ihrer Kinder, aber auch für sie selbst einher.

Seit 2010 sind zwar 14.000 neue Sozial- bzw. EOF-Wohnungen gebaut worden. Genauso viele – 14.000 – sind jedoch aus der Sozialbindung gefallen. Um 12.000 Wohnungen auf insgesamt 42.000 gestiegen ist jedoch die Zahl der Belegrechtswohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG, die aus der temporären Sozialbindung herausgefallen sind, aber dauerhaft als städtisches Wohnungspotential für einkommensschwächere Haushalte dienen können. Da sich die Stadt zum Ziel gesetzt hat, die Zielzahlen des städtischen Wohnungsbaus insgesamt zu erhöhen (nach dem Vorbild der Stadt Wien), wird dieses Wohnungspotential ein stärkeres Gewicht erhalten.

Während bei den Sozialwohnungen in Bindung ca. 40% wohnungslose Haushalte bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte im Rahmen der Fluktuation vermittelt werden, sind es bei Belegrechtswohnungen nur 20%. Der grün-rote Antrag hat zum Ziel die Vermittlungsquote der ehemaligen Sozialwohnungen – jetzt Belegrechtswohnungen – mit einer Anhebung auf 30% anzugleichen.

Besonderen Handlungsbedarf gibt es bei Familien. Deren Verweildauer wird umso länger je mehr Kinder im Haushalt sind. Mittlerweile liegt die Zahl der Minderjährigen in Notunterkünften bei einem Allzeithoch von 1.770 (Ende 2020). Mit den ca. 850 Kindern der bleibeberechtigten Geflüchteten sind es insgesamt 2.600. 60 größere und große Wohnungen sollten deshalb jedes Jahr über Direktbelegung vermittelt werden. sind. Die Unterbringung dieser Familien in Beherbungsquartieren und anderen Notlösungen kostet die Stadt gegenwärtig ca. 3 – 3,5 Millionen Euro im Jahr.

Christian Müller, Fraktionsvorsitzender von SPD/Volt:

„Wir möchten, dass insgesamt noch zielgenauer vermittelt werden kann. Die Zielquoten sagen nichts darüber aus, wie viele Wohnungen nach einer Vermittlung real auch von den Antragstellenden bezogen werden. Zudem soll stärker darauf geachtet werden, welche Haushalte wohin vermittelt werden können. Dabei bleibt eins bestehen: Das enge Betreuungsnetz des Sozialreferats, der freien Träger sowie der Münchner Wohnungsbaugesellschaften.“

Stadtrat Bernd Schreyer (Die Grünen – Rosa Liste):

„Die Wohnungslosigkeit in München ist in den letzten zehn Jahren auch auf Grund eines aus den Fugen geratenen Wohnungsmarktes extrem gestiegen. Mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ist zu befürchten, dass noch mehr Menschen in diese Situation geraten. Wir wollen – insbesondere für Haushalte mit Kindern und langen Verweildauern – die Vermittlung in eine Wohnung verbessern. Das ist sozial und auch wirtschaftlich ein Gewinn für unsere solidarische Stadtgesellschaft.“