Partizipation junger Menschen weiter stärken! – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe in der Stadt verankern

Aktualisiert am 14.10.2021

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt München (d.h. alle Referate, die von Kinder- und Jugendbelangen wesentlich tangiert sind) wird beauftragt, in Kooperation mit den Freien Trägern der Jugendhilfe – ausgehend von den bestehenden Konzeptionen – ein Rahmenkonzept zu erstellen, wie diesen eine aktivere, intensivere und direktere Beteiligung ermöglicht werden kann. Die Federführung übernimmt dabei das Sozialreferat.

Das Konzept schließt mit ein, wie diese Querschnittsaufgabe perspektivisch in der Stadtverwaltung verankert werden kann sowie verbindliche Verfahren, die echte Teilhabe ermöglichen.

Außerdem ist zu prüfen, in welcher Form jungen Menschen selbst auch ein Antragsrecht auf stadtweiter Ebene zugesprochen werden kann und wie diese mit einem eigenen Budget komplementiert werden können.

Hier sollte insbesondere erwogen werden, wie schon auf der Ebene der Bezirksausschüsse mit ihren Kinder- und Jugendbeauftragten eine direkte Beteiligung z. B. in Form von „Bürgerinnenversammlungen“ von jungen Menschen unter 18 Jahren möglich ist. Im Rahmen dieser Versammlungen könnten seitens der Jugendlichen Anträge gestellt werden, die von der Verwaltung ähnlich der Anträge aus Bürgerversammlungen zu bearbeiten wären. In diesem Rahmen könnten Ideen und Vorschläge von jungen Menschen, die ganz konkret ihr Stadtviertel betreffen (z. B. die Beleuchtung an Bolzplätzen, das Aufstellen von Bänken etc.) direkt in die Verwaltung eingebracht werden. An den Versammlungen könnten neben den Kinder- und Jugendbeauftragten der Bezirksausschüsse auch weitere BA-Mitglieder, Vertreterinnen der Verwaltung, vor allem aber die Kinder und Jugendlichen aus dem jeweiligen Stadtviertel teilnehmen.

Um eine breitere und niederschwellige Beteiligung möglichst vieler junger Menschen zu ermöglichen, sind auch digitale Beteiligungsformate in Betracht zu ziehen und eine digitale Antragstellung zu ermöglichen.

Da der Zeitfaktor bei jungen Menschen ganz anders ist als bei Erwachsenen, sind für die Bearbeitung aller Anträge und Anliegen möglichst kurze Fristen anzusetzen. Ebenso ist eine konkrete Ansprechperson bei der Verwaltung zu benennen. Die Kommunikation ist in verständlicher und kind- bzw. jugendgerechter Sprache zu formulieren.

Begründung

Nicht nur die letzte online-Jugendbefragung hat den Wunsch junger Menschen artikuliert, in Entscheidungsprozesse stärker eingebunden zu werden und ein stärkeres Beteiligungsrecht zu erhalten. Auch im Kontext der Corona-Pandemie haben sich junge Menschen zu wenig gehört und berücksichtigt gefühlt.

Gerade für nicht wahlberechtigte junge Menschen sollte deshalb neben den bereits bestehenden Beteiligungsrechten eine weitere und direktere Partizipation ermöglicht werden, die auch tatsächlich zu einer Umsetzung der geäußerten Bedürfnisse und Belange führen kann. Das Format der „Bürger*innenversammlungen“ kann die Partizipation und Teilhabe der jungen Menschen weiter verstärken, insbesondere, wenn es um konkrete Projekte und Anliegen im eigenen Viertel geht. Gleichzeitig ist klar, dass Partizipation nur dann ernsthaft funktionieren kann, wenn sie mit der Möglichkeit einhergeht, auch Anträge zu stellen und Finanzierung für Projekte zu erlangen.

gez.
Lena Odell
Barbara Likus
Christian Müller
Anne Hübner
Julia Schönfeld-Knor
Andreas Schuster

Fraktion SPD/Volt

Sebastian Weisenburger
Marion Lüttig
Nimet Gökmenoğlu
Clara Nitsche
Dr. Hannah Gerstenkorn

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste