PV-Prüfung bei Bauvorhaben einführen

Aktualisiert am 06.08.2021

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Planung von Begrenzungskonstruktionen (z. B. Lärmschutzwänden, Mauern, Geländern) automatisch zu prüfen, ob die Integration einer PV-Anlage technisch möglich ist und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen.
Die Verwaltung prüft außerdem die Konzeption standardisierter PV-Module in Form eines Vorschlagskatalogs, der ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht.
Die Nutzung der PV-Elemente ist zunächst den SWM anzudienen.

Begründung

Begrenzungskonstruktionen jeglicher Art können ab einer Mindestlänge von 100 m, die mit angebrachten PV-Ele¬menten von min¬destens 1 m² Fläche pro laufenden Meter versehen sind, eine PV-Spitzen¬leistung von min¬destens 10 kWpeak und mehr liefern, mit 100 Wpeak/m². Dieser Wert verdoppelt sich fast, wenn die PV-Elemente sowohl in Ost- als auch West-Richtung ausgerichtet sind. Konstruktionen mit der geforderten Min¬destlänge von 100 m sind überall in München zu finden. Beispiels¬weise sind am Auto¬bahnring A99 eine Vielzahl von Schallschutzwänden oder Schallschutzwällen ohne Photovol¬taik errichtet worden. Auch an einer Vielzahl von Straßen mit Schallschutzwänden, Sport¬plätzen, geschützten Bereichen, Parkplätzen oder Industrie¬anlagen bestünde in Zukunft die Möglichkeit der regenerativen Energieerzeugung. All diesen vorgeschlagenen Bebauungen ist gemein, dass meistens die LHM für die Errichtung zuständig ist, dass meistens keine langwierigen Planungsverfahren erforderlich sind, dass kein Platz für PV-Anlagen gesucht und erworben werden muss und dass die Photovoltaikanlagen relativ einfach und auch günstig zu installieren sind.

gez.

Dr. Julia Schmitt-Thiel
Klaus Peter Rupp
Andreas Schuster
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Christian Köning

SPD/Volt-Fraktion

Mona Fuchs
Julia Post
Clara Nitsche
Dominik Krause
Dr. Florian Roth
Judith Greif

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste