Qualität der Asylsozialberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den von der Regierung von Oberbayern geführten Gemeinschaftsunterkünften

Aktualisiert am 21.04.2016

Vorwürfe gegen die Firma „Siba Security GmbH“ – SPD stellt Anfrage

Anfrage

Die Regierung von Oberbayern hat vor kurzem entgegen der jahrelangen Praxis in der Asylsozialberatung, diese erfahrenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu übertragen, entschieden, die Asylsozialbetreuung im Ankunftszentrum München auszuschreiben. Den Zuschlag bekam die Firma Siba Security GmbH, obgleich sie nicht bereit war, Referenzen über ihre bisherige Arbeit zu veröffentlichen und somit über ihre Qualifikation. Die LH München hat darauf keinen Einfluss.

Wir möchten diesen Fall zum Anlass nehmen, um nachzufragen:

  1. Gibt es verbindliche Qualitätsstandards für die Asylsozialarbeit, an die sich alle Träger halten müssen?

  2. Gibt es eine standardisierte Einarbeitung und Weiterbildung für die Mitarbeiter

  3. Gibt es Vorgaben zu Supervision oder kollegialer Beratung bei Konfliktfällen?

  4. Gibt es Vorgaben an die Asylsozialarbeit von Seiten der Stadt (verpflichtende Öffnungszeiten für Gemeinschaftsräume)?

  5. Wenn es Standards gibt, wie werden diese kontrolliert?

  6. Soll diese Praxis auch auf weitere Einrichtungen (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte) übertragen werden?

gez.
Simone Burger
Anne Hübner
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Cumali Naz
Christian Müller
Stadtratsmitglieder