Qualität in Kitas II Freigemeinnützige und sonstige Träger über die Möglichkeiten des Gute-Kita-Gesetzes informieren

Aktualisiert am 14.02.2020

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Freigemeinnützigen und sonstigen Träger über die Antragsmöglichkeiten zum Gute-Kita-Gesetz zu informieren.

Begründung

Die Münchner Träger der Kindertageseinrichtungen sollen über die Zuschussmöglichkeiten des Gute-Kita-Gesetzes informiert sein. Damit können die Träger von Einrichtungen mit Krippen- und Kinder­gartenkindern, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, Gelder zur Entlastung der Kita-Leitungen und zur Einstellung von zusätzlichem Tagespflegepersonal beim Freistaat Bayern beantragen, um mehr pädagogische Zeit für Kinder zu ermöglichen. Dies sollte den Einrichtungen baldmöglichst nach Veröffentlichung der Vollzugsrichtlinien des Freistaats Bayern zu Gute kommen.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder