Rahmenbedingungen zur Freiflächengestaltung fortschreiben

Aktualisiert am 16.04.2018

Rahmenbedingungen zur Freiflächengestaltung fortschreiben

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt die „Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen vom 8. Mai 1996“ fortzuschreiben.

Berücksichtigt werden sollen dabei auch die Erkenntnisse aus der Studie des Deutschen Kinderhilfswerks „Untersuchung zur Anlage von Spielplätzen“ und die Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Erkenntnisse zur gendergerechten Spielraumgestaltung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11072). Beteiligt werden soll auch die Spielraumkommission.

Begründung

In den letzten 22 Jahren haben sich in der Freiflächengestaltung, auch privater Bauherren, die Rahmenbedingungen verändert. Die Erkenntnisse aus anderen Kommunen und die Stadteigene Diskussion zum Thema gendergerechte Spielraumgestaltung muss sich auch in der entsprechenden Satzung widerspiegeln. Gleichzeitig ist es so möglich bei größeren Maßnahmen auch Kinder und Jugendliche in der Planung mit zu berücksichtigen.

gez.
Gerhard Mayer
Bettina Messinger
Christian Müller
Heide Rieke
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder