Rechtsgutachten für die Überprüfung des Erhaltungssatzungsgebietes Hohenzollernstraße

Aktualisiert am 06.11.2020

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Überprüfung des Erhaltungssatzungsgebiets Hohenzollernstraße jegliche Unterstützung, insbesondere durch ein anwaltliches Gutachten, einzuholen, um eine umfassende Betrachtung der Überprüfung dieser Erhaltungssatzung zu gewährleisten.

Begründung:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde im Januar 2019 vom Stadtrat beauftragt, bis Ende 2020 für das Erhaltungssatzungsgebiet „Hohenzollernstraße“ kleinräumige Nachuntersuchungen, auch auf Basis von Primärdaten, durchzuführen und dem Stadtrat das Ergebnis vorzulegen.

Aufgrund der Bedeutung der Entscheidung sowohl für dieses Erhaltungssatzungsgebiet als auch für weitere Gebiete soll sich die Stadtverwaltung externe Unterstützung bei der Prüfung einholen. Insbesondere ist ein Rechtsgutachten durch eine Fachkanzlei zu beauftragen, die die Verwaltung bei der Überprüfung fachlich unterstützt und zudem prüft, ob weiterreichende Kriterien in die Prüfung eingestellt werden können. Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzustellen.

gez.
Christian Müller
Simone Burger

Fraktion SPD/Volt

Anna Hanusch
Paul Bickelbacher

Fraktion Die Grünen – rosa liste