Rechtsschutz für Münchner Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen

Aktualisiert am 08.03.2019

Antrag

Das Sozialreferat wird beauftragt, künftig allen Haushalten, die auf Sozialleistungen oder Wohngeld angewiesen bzw. qua Definition des Münchner Armutsberichts armutsgefährdet/bedürftig sind, im Bedarfsfall Mietrechtsschutz zu ermöglichen.

Mit den Münchner Mietervereinen (Mieterverein München e.V., Mieter helfen Mietern e.V.) sind entsprechend bezuschusste Vereinbarungen zu schließen, so dass Mieterinnen und Mieter in Not schnell und unbürokratisch beraten und vertreten werden.

Auch bei den Münchner Mieterstammtischen soll künftig, in Absprache mit den Organisatoren und in Kooperation mit den Mietervereinen, ein juristisches Beratungsangebot für akute Krisenfälle eingerichtet werden.

Begründung

Um bei Mieterhöhungen, dem drohenden Verkauf des Hauses und sonstigen Streitigkeiten mit dem Vermieter über Rechtsschutz zu verfügen, ist die Mitgliedschaft in einem Mieterverein von immensem Wert. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen können sich die Kosten einer solchen Mitgliedschaft aber oft nicht leisten. Deshalb sollen die Münchner Mietervereine für ein entsprechendes Beratungsangebot beauftragt und bezuschusst werden.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Verena Dietl
Simone Burger
Renate Kürzdörfer
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder